Die Frau trägt die Kosten für den Haddsch des Mahrams (eines Verwandten, der von der Ehe mit ihr ausgeschlossen ist), der sie begleitet

21-8-2017 | IslamWeb

Frage:

Meine Tante hat nach dem Tode ihres Mannes einen großen Geldbetrag geerbt und will jetzt die Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) verrichten, weil sie sehr alt ist. Das Problem ist, dass niemand von ihren Verwandten sie aus vielen Gründen begleiten kann. Kann sie die Umra in Begleitung von Leuten durchführen, die sie oberflächlich kennen gelernt hat, und unter denen es eine Frau gibt, die den Haddsch vorher mehrmals verrichtet hat? Darf ihr Bruder einen Geldbetrag von ihr ausleihen, um die Umra mit ihr zusammen verrichten zu können, und ihr später das Geld zurückgeben?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es wäre für Ihre Tante besser, dass ihr Bruder oder ein anderer sie bei ihrer Fahrt begleitet. Dies ist das Beste, denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat gesagt: „Die Frau darf eine eintägige Fahrt nicht ohne Mahram unternehmen.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

 

Sie verpflichtet sich zu den Unterhaltskosten des Mahrams, der sie begleitet. Der hanbalitische Gelehrte Al-Bahtawî sagt: „Zu den Unterhaltskosten, das heißt die des Mahrams, während seiner Fahrt zum Verrichten der Haddsch-Zeremonien ist sie verpflichtet.“

 

Betreffs der Fahrt in einer sicheren Begleitung sind die Gelehrten uneins. Während die Malikiten und die Schafiiten dies für den Pflicht-Haddsch erlauben, verbieten es andere.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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