Lesen aus einer elektronische Qurânausgabe ist wie aus einem Druckexemplar

12-10-2020 | IslamWeb

Frage:

Möge Allâh Sie für Ihre Arbeit an der Website mit dem Besten vergelten und seine Gnade an Ihnen zunehmen lassen. Meine Frage lautet: Gilt die Lesung aus einer elektronischen Qurânausgabe (Mushaf), bei der die Verse auch mit korrekter Aussprache im Audio-Format abgespielt werden können, genauso wie eine Lesung aus einem gedruckten Mushaf? Möge Allâh Sie für Ihre Antwort belohnen!

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Qurânlesen oder seiner Rezitation zuzuhören bringt eine gewaltige Belohnung mit sich. In den „Sunan“ des At-Tirmidhî und im „Mustadrak“ von Al-Hâkim wird von Ibn Mas’űd überliefert, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer einen Buchstaben vom Buche Allâhs liest, der bekommt eine Belohnung. Und diese Belohnung wird verzehnfacht. Ich sage nicht, Alif-Lâm-Mîm sei ein Buchstabe, sondern Alif ist ein Buchstabe, Lâm ein Buchstabe und Mîm ein Buchstabe.” Über das Zuhören bei der Rezitation sagt Allâh der Erhabene: „Und wenn der Qurân vorgetragen wird, dann hört ihm zu und horcht hin, auf dass ihr Erbarmen finden möget!“ (Sűra 7:204).

Sowohl die eigene Lesung als auch das Hören einer Rezitation sind im Islâm vorgesehen und werden auch belohnt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Rezitator aus dem Mushaf liest oder von einem Bildschirm abliest. Das Gleiche gilt für den Zuhörer: egal ob er direkt von einem Rezitator hört oder von einem Gerät. Aus der Frage geht hervor, dass der elektronische Mushaf die Verse zeilenweise darstellt und sie vorliest. Daraus zu lesen ist wie direktes Lesen aus einem Qurânexemplar. Und Zuhören entspricht dem direkten Lauschen einer Rezitation.

Und Allâh weiß es am besten!

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