Wer im Itikāf ist, darf mit seiner Familie telefonieren

15-5-2017 | IslamWeb

Frage:

Darf jemand im Itikāf seine Familienangehörigen mit dem Handy anrufen, um sicherzugehen, dass es ihnen gut geht, und um sich zu erkundigen, was sie tun, wenn dies während der Zeit des Itikāf selten geschieht und zwar nicht im Gebetsbereich selbst, sondern beispielsweise in den Räumen, in denen die Gebetswaschung durchgeführt wird?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allāh und möge Allāh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Es gibt nichts daran auszusetzen, dass jemand im Itikāf seine Familie anruft, um sicherzugehen, dass es ihr gut geht, selbst wenn er im Gebetsraum telefoniert. Al-Buchārī und Muslim überliefern in ihren Sammlungen authentischer Hadīthe, dass Safiyya, die Frau des Gesandten,  möge Allah mit ihr zufrieden sein sagte:

„Der Gesandte Allāhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) befand sich einst im Itikāf. Eines Nachts kam ich ihn besuchen und redete mit ihm. Daraufhin stand ich auf und ging zurück, wobei auch er mit mir gemeinsam aufstand, um mich zu begleiten...." Somit deutet der Hadīth darauf hin, dass derjenige, der im Itikāf ist, mit seiner Familie sprechen und sich mit ihr unterhalten darf, selbst wenn sie sich innerhalb der Moschee befindet. Ibn Qudāma schrieb in seinem Werk Al-Mughnī:

„Und es ist unbedenklich, dass er mit den anderen spricht, wenn er – also die Person im Itikāf – etwas braucht, und dass er sich mit anderen unterhält.“

Daher gilt: Es ist völlig in Ordnung, die Familie anzurufen, um sicherzugehen, dass es ihr gut geht. Dadurch wird der Itikāf nicht ungültig.

Ansonsten sollte man sich im Itikāf mit Anbetungshandlungen beschäftigen und  unwichtige Dingen meiden.

Und Allāh weiß es am besten!

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