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Verhaltensregeln für den Besuch der Harâm-Moschee

Verhaltensregeln für den Besuch der Harâm-Moschee

Es gibt viele Verhaltensregeln, die ein Muslim beachten sollte, wenn immer er die Harâm-Moschee besucht. Es sind die gleichen Regeln, die in jeder anderen Moschee beachtet werden. Im Fall der Harâm-Moschee sind sie indes wegen ihrer besonders hohen Stellung und ihres sakrosankten Charakters noch ehrenwerter.

 
Zu diesen Verhaltensregeln gehören folgende:
 
1 – Mit dem rechten Fuß einzutreten und das Bittgebet für das Betreten der Moschee zu rezitieren: Es ist empfohlen, beim Betreten der Harâm-Moschee und anderer Moscheen das folgende Bittgebet zu sprechen: „A'ûdhu billâhi Al-'Adhîm wa biwadschhihi Al-Karîm wa sultânihi al-qadîm min As-Schaitân ar-radschîm; Al-Hamdu lilâh; Allâhumma salli wa sallim 'alâ Muhammad wa 'alâ âli Muhammad. Allâhumma ighfir lî dhunûbî waftah lî abwâba rahmatik. (Ich suche Zuflucht bei Allâh dem Allergrößten und bei Seinem edlen Antlitz und Seiner ewigen Macht vor dem ausgestoßenen Satan. Aller Lobpreis ist Allâhs! O Allâh, halte Muhammad und dessen Familie in Ehren und schenke ihm Wohlergehen! O Allâh, vergib meine Sünden und öffne mir die Tore Deiner Gnade!) Dann sollte man „Im Namen Allâhs“ sagen und mit dem rechten Fuß zuerst die Moschee betreten.
 
2 – Zu den wichtigen Verhaltensregeln, an die sich derjenige, der die Moschee betritt, halten sollte, gehört es, keinen schlechten Geruch an sich zu haben, wie den Geruch von Zwiebeln, Knoblauch oder Zigaretten, weil der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer Knoblauch oder Zwiebeln isst, sollte von uns (oder von unserer Moschee) fernbleiben!“ (Al-Buchârî und Muslim).
 
3 – Gebet der Ehrerbietung für die Harâm-Moschee: Dies bedeutet für den Muslim zwei Rak'as (Gebetseinheiten) beim Betreten der Moschee zu beten. Wer jedoch im Zustand des Ihrâm eintritt, sollte dies nicht tun und stattdessen sofort mit dem Tawâf (der rituellen Umschreitung der Ka'ba) beginnen.
 
4 – Man soll Zanken und laute Worte in der Moschee vermeiden: Zanken und das Erheben der Stimme in der Moschee sind unerwünschte Verhaltensweisen sowie das laute Ausrufen nach verlorenem Besitz und der Handel. Dies belegt ein Hadîth, der nach einer Aussage von Abû Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein überliefert ist und in dem der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagt: „Wenn du jemanden in der Moschee kaufen oder verkaufen siehst, sag zu ihm ‚Möge Allâh deinen Handel nicht gewinnträchtig machen!´ Und wenn du jemanden in ihr mit lauter Stimme nach seinem verlorenen Besitz suchen siehst, sag zu ihm 'Möge Allâh es dir nicht zurückbringen!'“ (At-Tirmidhî, von Al-Albânî für authentisch befunden).
 
5 – Viele Anbetungshandlungen verrichten, weil gute Taten in der Harâm-Moschee hinsichtlich ihrer Belohnung vervielfacht werden. Daher sollte ein Muslim oft die Ka'ba umschreiten und Gebete verrichten, den Qurân rezitieren, Allâh erwähnen und Seiner gedenken und Bittgebete sprechen sowie keine Zeit mit Dingen zu verschwenden, die ihm im Jenseits nichts nutzen.
 
6 – Vermeiden von Sünden und Übeltaten: Die Moschee ist ein Ort der Anbetung, dies sollte eigentlich schon Ermahnung genug sein, keine Sünden in der Harâm-Moschee zu begehen, denn Allâh rechnet hier sogar die Absicht eine Sünde zu begehen als Sünde an, geschweige denn deren tatsächliches Begehen. Als Bestätigung hierfür sagt Allâh der Allmächtige: „Wer aber dort etwas Abwegiges zu Unrecht beabsichtigt, den werden Wir von einer schmerzhaften Strafe kosten lassen.“ (Sûra 22:25).
 
7 – Vermeiden von Menschenmengen, vor allem beim Schwarzen Stein. Es ist wahr, dass das Berühren des Schwarzen Steins empfohlen ist, aber sollte das Gedränge der Pilger dazu führen, dass man ihnen schadet, dann ist es verboten.
 
8 – Das Sprechen des Bittgebets beim Verlassen der Moschee: Wenn der Muslim die Moschee verlassen will, ist es empfohlen, dass er sie zuerst mit seinem linken Fuß verlässt und dabei sagt: „Allâhumma innî as'aluka min fadlik. (O Allâh, ich bitte dich, mir Deine Gunst zu gewähren!)oder „Rabbi ighfir lî waftah lî abwâba fadlik. (O mein Herr, vergib mir und öffne mir die Tore Deiner Gunst!)“ Dies sollte gesagt werden, nachdem man Ehrerbietung und Wohlergehen für den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken erbeten hat.

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