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Beeilt euch zum Haddsch!

Beeilt euch zum Haddsch!

Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Beeilt euch zum Haddsch, denn niemand von euch weiß , was ihm geschehen kann!" Überliefert von Ahmad und von Al-Albânî als authentisch eingestuft. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hält seine Umma dazu an, sich mit dem Haddsch zu beeilen, vor den Hindernissen und den Störungen, die einen abhalten können, wie etwa einer lähmenden Krankheit, der Beschäftigung mit den Kindern oder dem Vermögen, einem Feind, der einem den Weg versperrt, oder anderen Arten von Hindernissen.

 

Dieser Hadîth ist einer der Beweise dafür, dass der Pflicht zum Haddsch unverzüglich nachzukommen ist. Dies ist die Meinung von Abû Hanîfa und Ahmad und ist auch die richtige Meinung, die von vielen Beweisen, darunter diesem Hadîth, belegt wird. Zu diesen Beweisen gehört auch, dass Allâh der Erhabene in Seinem Buch sagt: "Und Allâh steht es den Menschen gegenüber, dass sie die Pilgerfahrt zum Hause unternehmen." (Sûra 3:97) und dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "O ihr Menschen, Allâh hat euch den Haddsch zur Pflicht gemacht, also vollzieht den Haddsch!" Von Muslim überliefert, Nr. 1337. Das sind Anweisungen von Allâh dem Erhabenen und Seinem Gesandten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , und die Anweisungen bedeuten ursprünglich Verpflichtung und Unverzüglichkeit, wie es die Gelehrten der islâmischen Rechtsgrundlagen anhand zahlreicher Beweise, die detailliert in ihren Büchern sind, bestätigt haben.

Zu diesen Beweisen gehört auch, dass Allâh der Erhabene anweist, sich mit den guten Dingen zu beeilen, und sagt: "Und beeilt euch um Vergebung von eurem Herrn und um einen Paradiesgarten, dessen Breite wie die Himmel und die Erde ist. Er ist für die Gottesfürchtigen bereitet." (Sûra 3:133). Und Er sagt auch: "So wetteifert nach den guten Dingen!" (Sûra 2:148). Die Verzögerung gehört also nicht zu den Eigenschaften der Demütigen in Ehrfurcht gegenüber Allah und widerspricht der Anweisung Allâhs des Erhabenen für Seinen rechtschaffenen anbetend Dienenden, um die guten Dinge zu wetteifern.

 

Es ist nicht richtig, damit zu argumentieren, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken erst im zehnten Jahr nach der Hidschra den Haddsch vollzog, obwohl der Haddsch im sechsten Jahr vorgeschrieben wurde, und dies als Beweis dafür zu betrachten, dass der Pflicht-Haddsch hinausgezögert werden darf. Das Richtige indes ist, dass der Haddsch im neunten Jahr vorgeschrieben wurde, und dass der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken den Haddsch in diesem Jahr nicht vollzogen hat, weil es noch einige Götzendiener gab, die den Tawâf (Umschreiten der Ka’ba) nackt vollzogen; daher schickte er in jenem Jahr Abû Bakr als Führer des Haddsch vor dem Abschieds-Haddsch und ließ ihn am Opfertag zu den Menschen rufen: "Kein Götzendiener darf nach diesem Jahr zum Hause Allâhs pilgern und niemand darf den Tawâf nackt vollziehen!" Von Al-Buchârî überliefert, Nr. 3/483.

 

Der Großgelehrte Scheich Ibn Uthaimîn  Allah   erbarme sich seiner sagte: "Das Richtige ist, dass der Haddsch im neunten Jahr vorgeschrieben wurde und dass Allâh der Erhabene ihn nicht vorher vorgeschrieben hat, denn dies hätte der Weisheit widersprochen, da der Stamm der Quraisch den Gesandten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken von der Umra (Haddsch mit geringeren Riten als Haddsch) abhielt, und es war möglich und wahrscheinlich, dass sie ihn vom Haddsch abhalten. Hinzu kommt, dass Makka vor der Einnahme zu den Gebieten des Islâm-Leugnens gehörte, es wurde erst nach der Einnahme vom Islâm-Leugnen befreit, und erst danach entsprach die Auferlegung des Haddsch für die Menschen der Weisheit. Der Beweis dafür, dass die Haddsch im neunten Jahr vorgeschrieben wurde, lautet, dass der Vers der Pflicht zum Haddsch am Beginn der Sûra Âl Imrân (Sûra 3) steht, und dieser Teil der Sûra wurde im Jahre der Delegationen [im neunten Jahr nach der Hidschra, in dem viele Delegationen anderer Stämme zum Gesandten kamen, um den Islâm kennen zu lernen] geoffenbart. Man könnte jetzt fragen: Warum hat der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken den Haddsch nicht im neunten Jahr vollzogen, da ihr sagt, dass diese Pflicht unverzüglich zu erfüllen ist? Die Antwort: Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken vollzog den Haddsch in diesem Jahr aus folgenden Gründen nicht:

 

1. Die vielen Delegationen zum Propheten im neunten Jahr, das deswegen das Jahr der Delegationen genannt wurde. Es ist zweifellos etwas Wichtiges, die Muslime zu empfangen, die zum Gesandten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken kommen, um bei ihm ihre Religion zu lernen; wir dürfen sogar sagen, dass dies eine Pflicht für den Gesandten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ist, um den Menschen die Religion zu verkünden.

 

2. Es war im neunten Jahr zu erwarten, dass die Götzendiener zum Hause Allâhs pilgern, und so war es auch tatsächlich; daher wollte der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken seinen Haddsch aufschieben, damit er ausschließlich den Muslimen gewidmet werden kann. Und so geschah es, denn man rief im neunten Jahr zu den Menschen, dass kein Götzendiener nach diesem Jahr pilgern und niemand den Tawâf nackt vollziehen darf. Früher pflegten die Menschen den Tawâf nackt zu vollziehen, alle Menschen außer den Quraisch durften nicht bekleidet die Ka’ba umschreiten, sondern mussten nackt sein; auch die Frauen pflegten den Tawâf nackt zu vollziehen." Aus dem Werk Asch-Scharh Al-Mumtî.

 

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