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Ein für das Opfer ausgewähltes gesundes Schaf erkrankt.

Frage

Als mein Bruder das Opfertier fangen wollte, die wir zu schlachten gelobten, sprang sie auf und brach sich das Bein. Ist sie dann noch als Opfer tauglich?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Hinsichtlich der Frage, ob ein Opfertier, das man schon zu schlachten gelobte, noch tauglich ist, nachdem es zu Schaden kam, vertreten die Rechtsgelehrten zweierlei Ansichten. Die meisten Rechtsgelehrten meinen, dass es trotzdem tauglich bleibt.

In seinem Werk Al-Mughnî erwähnt Ibn Qudâma  Allah   erbarme sich seiner : „Wenn jemand ein makelloses Opfertier zu schlachten gelobt und dann dieses irgendwie zu Schaden kommt, dann soll er es schlachten, es ist zum Schlachten tauglich. Dies meinten 'Atâ', Al-Hasan, An-Nacha´î, Az-Zuhrî, At-Thaurî, Mâlik, As-Schâfi´î und Ishâq.“

Dafür spricht folgende Überlieferung: „Eines Tages fand Ibn Az-Zubair unter seinen Opfertieren eine einäugige Kamelstute, worauf er sagte: „Falls sie so geschädigt wurde, nachdem ihr sie gekauft habt, macht es nichts. War sie aber geschädigt, bevor ihr sie kauftet, tauscht sie um!“ (Al-Baihaqî; An-Nawawî sagte: die Überlieferungskette ist authentisch)

Der renommierte Scheich Ibn Taimiyya meinte dazu: „Wenn jemand ein Opfertier kauft und dieses vor dem Schlachten zu Schaden kommt, ist es ihm laut einigen Gelehrten erlaubt, das Tier zu schlachten.“

Unter zwei Bedingungen bleibt ein Opfertier noch zum Schlachten tauglich, das geschädigt wird, und zwar nachdem es als Opfer bezeichnet wurde und bevor es geschlachtet wird:

Dass es nicht durch die Fahrlässigkeit des Besitzers zu Schaden kommt, sollte dies der Fall sein, taugt es nicht mehr.

Dass dieses Tier nicht bereits für eine Pflicht als Opfer bestimmt wurde. Gelobt man also ein Opfertier zu schlachten und bestimmt zu diesem Zweck ein Tier, das später geschädigt wird, so ist es nicht gestattet, das geschädigte Tier zu diesem Zweck zu schlachten.

Da durch das Gelübde die Unversehrtheit festgelegt wurde, darf man nur ein gesundes Tier schlachten. Wenn man ein Tier zu Beginn zum Opfern bestimmt und dieses dann einen Schaden erleidet, ohne irgendeiner Vernachlässigung ausgesetzt worden zu sein, bleibt es – wie bereits erwähnt - zum Opfern noch tauglich. Dies ist die Meinung vieler Gelehrter.

Allâh weiß es am besten.

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