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Fasten, Schwangerschaft und Müdigkeit nach dem Fastenbrechen

Fasten, Schwangerschaft und Müdigkeit nach dem Fastenbrechen

Titel: Ich bin schwanger und bin nach der Einnahme des Fastenbrechens bis zum Sahûr (Mahlzeit vor Fastenbeginn) sehr müde. Darf ich das Fasten unterlassen?

Frage: As-Salâmu alaikum wa rahmatu-llâhi wa barakâtuh!

Ich bin am Anfang des zweiten Monats schwanger und stille noch. Während ich faste, fühle ich mich tagsüber im Ramadân nur ein wenig müde, Al-Hamdu li-llâh! Wenn ich jedoch das Fasten breche, leide ich bis zum Sahûr unter starker Mattigkeit und Müdigkeit und fühle, dass ich Ruhe brauche. Was empfehlt ihr mir nun?

Möge Allâh es euch mit Besserem vergelten!

Antwort: Im Namen Allâhs des Allerbarmers des Allbarmherzigen!

Geehrte Schwester, As-Salâmu alaikum wa rahmatu-llâhi wa barakâtuh!

Und nun zur Frage:

An deiner Situation erkenne ich, dass bei dir mehrere Themen gleichzeitig zutreffen, zu denen das Stillen eines Kindes und eine neue Schwangerschaft zur Zeit des Fastens gehören. Wir haben bereits erwähnt, dass es unbedenklich ist in der Schwangerschaft zu stillen, solange du dich gut ernährst, dich nicht überanstrengst und nicht an Gebärmutterkrämpfen leidest.

Das von dir beschriebene Leiden übersteigt jedoch offensichtlich die Kräfte deines Körpers.

Daher bin ich der Meinung, dass du auf absehbare Zeit das Fasten unterlässt, denn du bist islâmisch gesehen entschuldigt. Allâh bürdet einer Seele nicht mehr auf, als sie zu ertragen vermag. Achte gut auf deine Ernährung und und nimm viel Flüssigkeit zu dir!

Und Allâh verleiht Erfolg!

Ende der Antwort der Ärztin Sâmiya An-Namla, Spezialistin für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Nachstehend folgt die Antwort des islâm-rechtlichen Beraters Scheich Ahmad Madschîd Hindâwî:

Du hast erwähnt, dass du, aller Lobpreis gebührt Allâh dem Allmächtigen und Majestätischen, ein Kind stillst und dir Allâh der majestätisch Hocherhabene eine weitere Schwangerschaft schenkte.

Aller Lobpreis gebührt denn Allâh für diese große Gnade! Wir gratulieren dir zu deiner Schwangerschaft und auch zu dieser Nachkommenschaft, die dir Allâh der majestätisch Hocherhabene schenkte, wobei wir Allâh den majestätisch Hocherhabenen bitten, diese zu einer guten Nachkommenchaft zu machen. Sprich also das folgende Bittgebet aus: „... »Unser Herr, schenk uns an unseren Gattinnen und unseren Nachkommen Augentrost, und mach uns für die in Ehrfurcht gegenüber Allâh Demütigen zu einem Vorbild!«“ (Sûra 25:74)! Du bekommst sogar großartige Belohnung für das Erziehen deines Kindes und für deine Schwangerschaft. Denn all dies gehört zu dem, wofür du immens belohnt wirst, zumal der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken empfahl, den zahlenmäßigen Umfang seiner Umma (Gemeinschaft) zu vergrößern. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ordnete den Männern seiner Umma an, liebevolle und gebärfähige Frauen zu heiraten, denn er  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken wird am Tage der Auferstehung auf den zahlenmäßig großen Umfang seiner Gemeinschaft anderen Gemeinschaften gegenüber stolz sein! Wir bitten Allâh, dass Er dir beim Erziehen deiner Nachkommen und bei dieser großartigen Angelegenheit hilft, die zu den wichtigsten und erstrebenswertesten Handlungen gehört. Möge Allâh Sich eurer mit Seiner Barmherzigkeit annehmen und euch mit Seiner Güte beschützen!

Was nun deine Frage betrifft, so besteht kein Zweifel daran, dass du das Fasten unterlassen darfst. Wenn dies, wie du erwähnt hast, dir schadet, beweist dein Zustand, auf den du hingewiesen hast, dass du das Fasten sogar unterlassen sollst, wie die geehrte Fachärztin bereits erwähnte, denn du leidest an Übermüdung, körperlicher Überanstrengung und Trägheit während der fastenfreien Zeit. Dies deutet darauf hin, dass dich das Fasten körperlich überfordert. Es ist keine Bedingung für das Unterlassen des Fastens, dass du während des Fastens leidest. Wenn du an derartigen Anstrengungen nach dem Fastenbrechen leidest, ist es dir gestattet das Fasten zu unterlassen, ja du sollst es sogar unterlassen. Du lässt dir dadurch nichts zuschulden kommen, denn dies ist eine Erlaubnis, auf die Allâh der majestätisch Hocherhabene in Seinem ehrwürdigen Offenbarungsbuch sowie der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in einem Hadîth hingewiesen haben. At-Tirmidhî überlieferte vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , dass dieser sagte: „Allâh der Erhabene hat einen Reisenden vom Fasten und von einem Teil des rituellen Gebets befreit.“ Das heißt, ein Reisender kürzt das rituelle Gebet.

Der Prophet fuhr fort: „Allâh hat auch die Schwangere - oder die Stillende - vom Fasten befreit.“ So erklärte der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , dass Allâh der majestätisch Hocherhabene weder eine Stillende noch eine Schwangere zum Fasten verpflichtet, wenn sie Nahrung brauchen. Wenn eine Frau sogar bloß ihr Kind stillen muss und bemerkt, dass das Unterlassen des Fastens ihr beim Stillen hilft und das Fasten sie darin beeinträchtigt, darf sie das Fasten unterlassen.

Nachdem du dies erfahren hast, sollst du auch wissen, dass es nicht erwünscht ist, dass du fastest, wenn dir dies in deiner Situation Schwierigkeiten bereitet. Es ist sogar unerwünscht, wenn es dir schadet und dir und deinem Kind, das du erziehst, schwerfällt, zumal dies eventuell die Schwangerschaft beeinflusst. Fügt dir das Fasten später einen sicheren Schaden zu, ist dir das Fasten in diesem Fall verboten, denn Allâh der majestätisch Hocherhabene verbietet dem Menschen sich selbst Schaden zuzufügen. Es ist kein Ausdruck der Frömmigkeit, dass ein Mensch fastet, wenn Allâh der Erhabene ihm auf Grund rechtsgültiger Gründe gestattet das Fasten zu brechen.

Darüber hinaus ist es nützlich für dich zu wissen, dass du nicht zur Sühnespeisung verpflichtest bist, wenn du das Fasten unterlässt. Vielmehr genügt es dir, dass du, wenn Allâh der Allmächtige und Majestätische es will, nach dem Ramadân die versäumten Fasttage nachholst, indem du je einen Tag für einen versäumten Tag nachholst. Dies bedeutet: Wenn du zehn Tage oder den restlichen Monat nicht gefastet hast, musst du alle Tage, an denen du im Ramadân das Fasten unterlassen hast, nachholen. Es ist keine Bedingung, dass du die Tage alle hintereinander nachfastest. Vielmehr ist es dir gestattet, diese Tage getrennt zu fasten. Du kannst das Fasten ruhig aufschieben, bis du wieder zu Kräften gekommen bist.

Wir bitten Allâh den Allmächtigen und Majestätischen euch Erleichterung zu gewähren, euch beim Fasten des Monats Ramadân zu helfen, eure rechtschaffenen Handlungen anzunehmen und euch zu dem zu verhelfen, was Er liebt und womit Er zufrieden ist!

Und Allâh verleiht den Erfolg!

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