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- Die Herabsendung der Schriften Ibrâhîms: Die Schriften Ibrâhîms wurden am ersten Ramadân herabgesandt.     - Die islâmische Eroberung Ägyptens: Am ersten Ramadân 20 n. H./13. August 641 n. Chr., zur Zeit des Anführers der Gläubigen ´Umar ibn Al-Chattâb möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde Ägypten unter Führung von ´Amr ibn Al-´Âs möge Allah mit ihm zufrieden sein zu einem islâmischen Land.     - Beginn der Einnahme Andalusiens: Am ersten Ramadân 91 n. H./710 n. Chr. erreichten die Muslime unter der Führung von Tarîf ibn Mâlik Al-Barbarî die südlichen Strände Andalusiens. Sie nahmen einige südliche Hafenstädte ein und begannen somit die Eroberung Andalusiens.     - Eine grausame zionistische Gewalttat und viele Märtyrer: Am ersten Ramadân 1425 n. H./15. Oktober 2004 n. Chr.: 110 Palästinenser, darunter 30 Kinder, sterben bei einer breitangelegten Invasion des nördlichen Gazastreifens. Über 400 Palästinenser, zur Hälfte Kinder, werden bei dem 17 Tage andauernden Einmarsch verletzt. Israel gab ihr den Namen „Tage der Reue“.
Sonntag, Mai 28, 2023
Thul-Qi'dah 9, 1444
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Montag 22/06/2015
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Fasten – ein Garten der Geduldigen – Teil 2

So kam die Entscheidung des Fastens, wobei es Leichtigkeit sowie Erleichterung umgab und es Barmherzigkeit sowie Güte auszeichnete. Diejenigen, die durch die Entscheidung in den Worten „Das Fasten wurde euch auferlegt“ angesprochen sind, teilen sich in drei Kategorien:

 

1. Ein Sesshafter, der gesund ist: Ihm obliegt es, im Streben nach demütiger Ehrfurcht gegenüber Allâh und deren Mehrung zu fasten

2. Ein Kranker und ein Reisender: Ihnen ist es gestattet, zu essen oder zu fasten.

3. Derjenige, für den das Fasten aus einem Grund, von dem man nicht erwartet, dass er verschwinden wird, wie zum Beispiel Altersschwäche oder chronische Krankheit, untragbar schwierig ist. Dieser Personenkreis fastet nicht und speist für jeden Tag einen Bedürftigen.

Allâh spricht die Handlungspflichtigen mit Seinen folgenden Worten an:

„O ihr, die ihr glaubt...“ Auf diese Weise bereitet er sie darauf vor, alles, was ihnen auferlegt wird, zu akzeptieren, auch wenn es schwierig ist, da die Eigenschaft des Glaubens dies bedingt. Daraufhin erwähnt Allah, dass er ihnen das Fasten auferlegt hat. Allerdings legte er es ihnen nicht zum ersten Mal in der Geschichte der Religionen auf. So hatte er es bereits denjenigen, die vor ihnen kamen, auferlegt. Dadurch hat er den auf die Seelen wirkenden Druck der Wucht dieses Gesetzerlasses abgeschwächt. Daraufhin erwähnt Er, dass es sich dabei nicht nur um eine Prüfung und um eine Schwierigkeit ohne zugrundeliegenden Zweck handelt, sondern um eine Glaubenserziehung sowie  eine Besserung, Läuterung und charakterliche Schulung, „auf dass ihr euch vielleicht hüten möget.“

Dies ist das Fasten, das mit Leben, Vorteilen und Segnungen erfüllt und fern von unerträglichen Schwierigkeiten ist, die die Seelen nicht ertragen können.

„...Allâh will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis...“

Die islâmische Scharia begnügt sich nicht mit der äußeren Form des Fastens. Vielmehr fordert sie dessen wahre Essenz. So sind nicht nur das Essen, Trinken und der Geschlechtsverkehr während des Fastens für haram erklärt, sondern auch alles, was den Intentionen und dem Ziel des Fastens widerspricht, und ebenso alles, was die ihm zugrunde liegende Weisheit und seinen Nutzen verloren gehen lässt. So ist man durch  das Fasten mit einem Schutzwall aus demütiger Ehrfurcht gegenüber Allâh, korrektem Benehmen, dem Wahren der Zunge und der Seele umgeben. So sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wenn jemand von euch an einem Tag fastet, dann darf er keinen Beischlaf ausüben und nicht laut brüllen. Und wenn jemand mit ihm einen Dialog führt, bei dem sie sich gegenseitig beleidigen, oder ihn bekämpft, so möge er sagen: Wahrhaftig! Ich faste!“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

Außerdem sagte er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wenn jemand es nicht unterlässt, die Unwahrheit zu sprechen und ihr entsprechend zu handeln, so hat Allâh es nicht nötig, dass er sein Essen und sein Trinken unterlässt.“ (Überliefert von Al-Buchârî).

Und schließlich sagte er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken):

„Wie viele Fastende gibt es doch, die von ihrem Fasten nicht mehr haben als den Durst!“ (Veröffentlicht von Ad-Dârimî).

Das Fasten beinhaltet nicht nur Anordnungen verbietender Art, also „kein Essen, kein Trinken, kein Geschlechtsverkehr, keine Sünden, kein Streit“, sondern es umfasst auch Dinge, die getan werden sollten. So ist es die Zeit der Anbetungshandlung, der Rezitation, der Andacht, der Lobpreisung, der Güte und der gegenseitigen Tröstung.

Wer also beim Fasten etwas von den guten Tugenden zum Zweck einer Anbetungshandlung tut, ist wie jemand, der außerhalb von ihm [außerhalb des Fastens] eine Pflichthandlung vollzieht. Und wer dabei eine Pflichthandlung vollzieht, ist wie jemand, der außerhalb davon siebzig Pflichthandlungen erfüllt. Zudem ist es der Monat der Geduld. Und die Belohnung für Geduld ist das Paradies.

At-Tirmidhî überlieferte von Zaid Al-Dschahnî folgende Worte des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken):

„Wer einen Fastenden speist, dem steht die gleiche Belohnung zu wie diesem, ohne dass es aber etwas von der  Belohnung des Fastenden verringert.“

Fasten – ein Garten der Geduldigen – Teil 1

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