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Ramadān-Mondsichel - Teil 1

Ramadān-Mondsichel - Teil 1

Die Mondsicheln der Monate des islâmischen Mondkalenders wecken nicht ein solches Interesse wie die Mondsichel des Monats Ramadân, weil sie unter Ausschluss der anderen Monate im Zusammenhang mit dem besten Monat bei Allâh dem Erhabenen steht, Der ihn mit zahlreichen Vorzüglichkeiten ausgezeichnet hat, wobei zu den wichtigsten von ihnen die Herabsendung Seiner ehrwürdigen Offenbarungsschrift in der besten Nacht in diesem Monat gehört. Die Rechtsgelehrten beschäftigten sich also mit den Rechtsnormen des Sichtens der Ramadân-Mondsichel, die Astronomen beschäftigten sich mit den Berechnungen und Mitteln ihres Sichtens und die Kalifen und die islâmische Welt beschäftigten sich mit dem Feiern der Nacht des Sichtens der Ramadân-Mondsichel. Sogar die Dichter und Literaten wetteiferten um das Loben der Ramadân-Mondsichel und um die Darstellung der Freude in den Herzen der Leute.

 
All dieses Bewillkommnen ist kein Wunder, weil der Beginn des Fastens mit der Ramadân-Mondsichel zusammenhängt. Sie ist ferner der Verkünder einer Flut von Barmherzigkeiten, die auf die anbetend Dienenden herabkommen, und der Schlüssel gesegneter Tage, die die gläubigen Herzen von einem Jahr bis zum nächsten Jahr erwarten, wobei sie in jedem Moment das folgende Bittgebet auszusprechen scheinen: „O Allâh, lass uns Ramadân erleben und verleihe uns Erfolg beim Fasten in ihm, beim Stehen im freiwilligen rituellen Gebet in seinen Nächten und beim Verrichten guter Handlungen in ihm!“
 
Ramadân-Mondsichel in den Augen der Rechtsgelehrten:
 
Die Rechtsgelehrten sind sich einig, dass der schariatische Monat aus 29 oder 30 Tagen besteht. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Allâh lässt die Mondsicheln festgesetzte Zeiten für die Menschen sein. Beginnt also das Fasten nach Sichten der Mondsichel und beendet es bei deren erneutem Sichten! Bleibt es euch im Dunkeln, so rechnet dreißig Tage!“ (Überliefert von Al-Hâkim.)
 
Das Entscheidende ist das Sehen der Mondsichel und nicht die Berechnung. Ibn Umar  möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte, dass der Gesandte Allahs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wir sind eine des Lesens und Schreibens unkundige Umma, wir können weder schreiben noch berechnen, ob ein Monat 29 oder 30 Tage hat.“(Überliefert von Al-Buchârî.) Der Hadîth-Gelehrte Ibn Hadschar sagte in seinem Werk Fathu-l-Bârî: „Man bezeichnete die Araber als des Lesens und des Schreibens Unkundige, weil es nur wenige Leute unter ihnen gab, die schreiben konnten. Der Erhabene sagt: „Er ist es, Der zu den des Lesens und Schreibens Unkundigen einen Gesandten aus ihrer Mitte entsandte ...“ (Sûra 62:2). Man soll diese Meinung nicht unter dem Vorwand zurückweisen, dass es unter ihnen Leute gab, die schreiben und berechnen konnten, weil dies selten vorkam. Mit der Berechnung ist hier die Astronomie gemeint, wobei sie darüber auch nur wenig wussten. So knüpft die Scharî‘a die Bestimmung des Fastens und anderer Dinge an das Sichten der Mondsichel, und zwar ob der Aufhebung der Verlegenheit bei der Berechnung. Die Bestimmung des Fastens bleibt dann, auch wenn es danach Leute gibt, die die Berechnung kennen. Die wörtliche Bedeutung in diesem Zusammenhang lässt den Menschen fühlen, dass die Bestimmung des Fastens von der Berechnung überhaupt nicht abhängig ist. Dies wird im folgenden Hadîth erklärt: „... Bleibt es euch im Dunkeln, so vervollständigt Scha´bân auf 30 Tage!“. Der Prophet sagte nicht: „So fragt die Leute der Berechnung!“ Die Weisheit diesbezüglich liegt darin, dass die Anzahl der Tage bei den zur Einhaltung religöser Vorschriften Verpflichteten bei Unklarheit gleich ist. So werden die Meinungsverschiedenheit und der Streit unter ihnen beigelegt.“
 
Der Monat Ramadân wird bei den meisten Gelehrten durch Vollendung von 30 Tagen des Monats Scha´bân oder durch Sehen der Mondsichel festgestellt, auch wenn dies durch einen einzigen unbescholtenen Menschen erfolgt, und zwar gemäß einem von Abû Dâwûd nach einer Aussage von Abdullâh ibn Umar  möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferten Hadîth: „Die Leute versammelten sich, um die Mondsichel [des Monates Ramadân] zu sehen. Ich teilte dem Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken mit, dass [allein] ich sie gesehen habe. Daraufhin fastete der Prophet und wies er die Leute an zu fasten.“
 
Einige Gelehrte sind der Meinung, dass der Fastenmonat nur durch die Zeugenaussage zweier unbescholtener Männer festgestellt wird, wie es bei der Festlegung der Mondsichel von Schawwâl der Fall ist. Sie führen als Beweis dafür einen von Ahmad nach einer Aussage von Abdurrahmân ibn Zaid überlieferten Hadîth an, dass dieser eine Ansprache am Tag hielt, an dem man [den Festtag] bezweifelte, indem er sagte: „Ich saß mit den Gefährten des Gesandten Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zusammmen und sie berichteten mir, dass der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Beginnt das Fasten nach Sichten der Mondsichel und beendet es bei deren erneutem Sichten und spendet um Allâhs willen! Bleibt es euch im Dunkeln, so vervollständigt Scha´bân auf 30 Tage! Bezeugen also zwei muslimische männliche Zeugen, beginnt das Fasten, bezeugen beide erneut, beendet es!“
 
Als einen weiteren Beweis dafür führen sie auch einen von Abû Dâwûd nach einer Aussage vom Oberhaupt Makkas Al-Hârith ibn Hâtib überlieferten Hadîth an, dass dieses sagte: „Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hat uns verpflichtet, dass wir mit der Anbetungshandlung [dem Haddsch] beginnen, falls wir die Mondsichel [des Monates Schawwâl] sehen. Haben wir sie nicht gesehen und zwei unbescholtene Zeugen haben bezeugt, dass sie die Mondsichel gesehen haben, haben wir gemäß deren beiden Zeugenaussagen mit der Anbetungshandlung begonnen.“
 
Die meisten Gelehrten reagierten auf diese beiden Hadîthe, dass es dem Wortsinn der beiden Hadîthe nach verboten ist, dass man die Zeugenaussage einer einzigen Person annimmt, wohingegen der Wortlaut des von Abdullâh ibn Umar überlieferten Hadîthes beweist, dass die Zeugenaussage einer einzigen Person annehmbar ist. Die Beweiskraft eines Wortlautes ist aber ausschlaggebender als die eines Wortsinnes.  
 
Die meisten Rechtsgelehrten vertreten die Meinung, dass die Unterschiedlichkeit der Sichtungshorizonte nicht zu berücksichtigen ist. Wenn also die Einwohner eines Landes die Mondsichel gesehen haben, müssen die Einwohner aller Länder fasten, und zwar gemäß den Worten des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Beginnt das Fasten nach Sichten der Mondsichel und beendet es bei deren erneutem Sichten!“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim). Dies sind allgemeine Worte, die an die ganze Umma gerichtet sind.
 

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