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Auslegung des Verses „Und verfolge nicht das, wovon du kein Wissen hast” (Sûra 17:36)

Frage

Meine Frage bezieht sich auf den Qurânvers: „Und verfolge nicht das, wovon du kein Wissen hast. Gewiss, Gehör, Augenlicht und Herz – all diese, danach wird gefragt“ (17:36). Ich habe die Auslegungen dazu gelesen, doch ist mir nicht klar geworden, ob sich die Bedeutung speziell auf das Wissen über die Mitmenschen und ihre Zustände bezieht oder allgemein auf alle Formen von Wissen. Ich würde mich über eine detaillierte Antwort freuen, möge Allâh Sie segnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Dieser Vers bezieht sich auf alles, worüber der Mensch redet, sei es bezogen auf Wissenschaften oder die Zustände der Mitmenschen. Schaich As-Sa’dî sagte hierzu: „Verfolge nicht das, worüber du kein Wissen hast, sondern vergewissere dich zuerst in allem, was du sagst oder tust. Meine nicht, dass dies keine Auswirkungen hätte und weder für dich noch gegen dich wirken würde. Gehör, Sehen und Herz – all dies wird zur Verantwortung gezogen. So ziemt es einem Anbeter, der weiß, dass er verantwortlich ist für seine Worte, seine Handlungen und das, wozu er seine Körperglieder einsetzt, die Allâh zu Seiner Anbetung erschaffen hat, dass er sich eine Antwort zurechtlegt, wenn er danach gefragt wird. Dies kann nur geschehen, wenn er seinen Körper für die Anbetung Allâhs einsetzt, aufrichtig nach der Religion lebt und sich zurückhält von allem, was Allâh der Erhabene verabscheut.“

Der Großgelehrte Schaich Ibn Bâz erklärte dies folgendermaßen: „‚Und verfolge nicht’ heißt: Sprich nicht über etwas, worüber du kein Wissen hast, sondern vergewissere dich zuerst.’ ‚Gewiss, Gehör (…)‘ – sag also nicht, du hättest etwas gehört, was nicht geschehen ist‘. ‚Augenlicht und Herz – all diese, danach wird gefragt‘: Der Mensch ist verantwortlich für sein Hören, sein Herz und sein Sehen. So darf er nicht sagen, er habe etwas gehört, wenn er dafür keinen Beleg hat. Auch darf er nicht sagen, er habe etwas gesehen, ohne dass dies beweisbar wäre. Er darf auch nicht in seinem Herzen von etwas ohne Grund überzeugt sein. Der Mensch ist verantwortlich, daher muss er sich stets vergewissern und sich bemühen, dass er nicht ohne Wissen spricht, handelt oder glaubt.

Daher sagt Allâh, erhaben ist Er und ruhmreich: ‚Gewiss, Gehör, Augenlicht und Herz – all diese, danach wird gefragt.‘ Der Mensch muss stets gewissenhaft alle Angelegenheiten prüfen, denn Allâh der Allmächtige sagt: ‚Sag: Mein Herr hat nur die Abscheulichkeiten verboten, was von ihnen offen und was verborgen ist; und (auch) die Sünde und die Gewalttätigkeit ohne Recht, und, dass ihr Allâh (etwas) beigesellt, wofür Er keine Ermächtigung herabgesandt hat, und dass ihr über Allâh (etwas) sagt, was ihr nicht wisst‘ (7:33). Allâh hat hier das Sprechen über Allâh ohne Wissen über alle anderen Angelegenheiten gestellt. Der Mensch muss somit lernen, damit er die Dinge tiefgehend begreift und nicht ohne weiteres „habe ich so gehört“, „habe ich so gesehen“ sagt, ohne dass er auf einer sicheren Grundlage steht.“

Und Allâh weiß es am besten!

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