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Spenden, um eine andere Person zu verheiraten, oder selbst eine weitere Frau heiraten

Frage

Möge Allâh euch für diese besondere Website belohnen! Ein Mann möchte eine weitere Frau heiraten, wobei er eingesteht, dass seine Ehefrau ausgezeichnet, schön, guten Charakters und religiös ist. Zudem hat er Kinder von ihr. Das Argument lautet, dass er ein zweites Mal heiraten möchte, um die Sunna des Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu praktizieren, die Nachkommenschaft der Muslime zu vergrößern und zu versuchen, die Ehelosigkeit zu mindern.
Ihm wurde vorgeschlagen, er solle das Geld, mit dem er heiraten möchte, einem jungen Mann geben, damit dieser es für seine Heirat verwende. Somit hätte er einen Muslim und eine Muslimin vor Sünde bewahrt sowie das, was harâm ist, von ihnen entfernt und die Nachkommenschaft der Muslime vergrößert. Meine Frage lautet: Was ist ihrer Meinung nach die ideale Lösung?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Allâh erlaubt dem Mann, mehr als eine Frau zu heiraten – wobei es nicht mehr als vier Frauen sein dürfen –, solange er imstande ist, für die Mittel zur Heirat und deren Folgekosten aufzukommen. Allerdings muss hier unbedingt darauf hingewiesen werden, dass die Heirat viele Verantwortungen nach sich zieht. Und das Erfüllen der Rechte einer Frau fällt heutzutage vielen Menschen auf Grund ihrer vielen Beschäftigungen, ihrer geringen Geduld und der Schwäche ihres Glaubens schwer. So siehst du, wie der Mann tags und nachts arbeitet, um für die Bedürfnisse seiner Kinder und seiner Gattin aufzukommen. Und er findet nur äußerst selten freie Zeit für die Erziehung der Kinder und die Erfüllung der Rechte seiner Ehefrau.

Daher sagen wir: Demjenigen, der davon ausgeht oder sich sicher ist, dass er die Rechte seiner Ehefrau oder Kinder nicht wahren wird, wenn er eine andere Frau heiratet, ist es nicht erlaubt, es zu tun. Denn der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Kein Schaden [darf an sich selbst zugelassen werden] und kein Schädigen [anderer ist erlaubt].“ (Mâlik, Ahmad und Ibn Mâdscha).

Wer jedoch stark davon ausgeht oder sich sicher ist, dass seine Heirat mit einer anderen Frau die Rechte seiner ersten Ehefrau oder die Rechte der Kinder nicht beeinträchtigen wird, dann steht der Heirat nichts im Wege. Denn der Grundsatz bezüglich der Heirat ist die Legitimität und durch das Verschwinden des Hinderungsgrundes kehrt die Rechtsnorm zu ihrem ursprünglichen Zustand zurück.

Und man sollte wissen, dass das Heiraten einer zweiten oder dritten oder vierten Frau manchmal für einige Menschen verpflichtend sein kann.

Allerdings sind wir der Meinung, dass es, solange sein Leben in geordneten Verhältnissen verläuft und seine Gattin ihm genügt, besser für ihn ist, wenn er dieses Geld jemandem spendet, der damit heiratet. Somit wird er seine Absicht und noch mehr verwirklicht haben. Denn dadurch, dass er dies tut, verringert er die Ehelosigkeit und bewahrt einen muslimischen Mann vor außerehelichem Geschlechtsverkehr. Durch diese Absicht wird er enorme Belohnung und immensen Verdienst erlangen.

Doch machen wir die Ehefrau darauf aufmerksam, dass es ein könnte, dass der Ehemann einen Mangel an ihr sieht, sich jedoch schämt, es ihr mitzuteilen, weil er ihre Gefühle nicht verletzen möchte. Und es könnte sein, dass diese Mängel sich insofern auswirken, dass sie ihn dazu bewegen, eine andere Frau zu heiraten. In solch einem Fall kann sie den Ehemann nicht daran hindern zu heiraten, und ihm auch nicht davon abraten. Denn dass er seine Religion wahrt, hat in diesem Fall Vorzug vor der Wahrung ihrer Gefühle.

Und Allâh weiß es am besten!

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