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Der Hang des Herzens an etwas Unerlaubtem ist der Beginn des Weges zum Begehen einer für harâm erklärten Angelegenheit

Frage

Ein verheirateter junger Mann und eine verheiratete junge Frau liebten sich vor der Heirat und hatten eine Liebesbeziehung miteinander, die beinahe in außerehelichen Geschlechtsverkehr mündete. Allerdings geschah dies nicht. Elf Jahre nach der Heirat [mit jeweils einem anderen Partner] trafen sie sich zufällig und stellten fest, dass die Liebe, die zwischen ihnen herrschte, nicht erloschen war. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, eine Beziehung zu führen, die bis zum außerehelichen Geschlechtsverkehr reicht. Allerdings entschlossen sie sich dazu, um Allâhs des Glorreichen und Majestätischen willen diesem Übel nicht zu verfallen, da sie beide mittlerweile religiös geworden sind. Sie vereinbarten jedoch, ihren Herrn (Allâh) darum zu bitten, sie im Erlaubten als Ehemann und Ehefrau zusammenzubringen. Wie lautet das Urteil für diese Vereinbarung? Und was ist ihre Belohnung dafür, dass sie diese Beziehung, die mit Sicherheit zum außerehelichen Geschlechtsverkehr geführt hätte, einzig um Allâhs willen unterließen? Bitte berücksichtigen Sie, dass sie sich darauf verließen, dass Allâh demjenigen, der eine Sünde um Allâhs willen unterlässt, etwas Besseres dafür gibt!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Diese beiden Leute haben durch ihre Meidung des Begehens von außerehelichen Geschlechtsverkehr ausgezeichnet gehandelt, da dieser zu den abscheulichen Sünden zählt, besonders wenn er von zwei (jeweils) verheirateten Menschen begangen wird.

Wir bitten Allâh darum, ihr Unterlassen dieser Abscheulichkeit im Trachten nach Allâhs Angesicht mit der besten Belohnung zu vergelten! Sie müssen sich von jeglicher Art unerlaubter Beziehung fernhalten, auch davon, dass das Herz eines von ihnen am anderen hängt! Der Hang des Herzens zum Unerlaubten ist nämlich unerlaubt, da dies der Beginn des Weges zum Begehen einer unerlaubten Angelegenheit ist.

Abû Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtete, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Dem Sohn Adams wurde sein Anteil an außerehelichem Geschlechtsverkehr vorbestimmt, den er unausweichlich begehen wird: Der außereheliche Geschlechtsverkehr der Augen ist der Blick, der außereheliche Geschlechtsverkehr der Ohren ist das Zuhören, der außereheliche Geschlechtsverkehr der Zunge ist das Sprechen, der außereheliche Geschlechtsverkehr der Hand ist das Zupacken und der außereheliche Geschlechtsverkehr des Beins sind die Schritte. Das Herz begehrt und wünscht und das Geschlechtsteil bestätigt dies oder stellt es in Abrede.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

Daher ist es ihre Pflicht, ihre Herzen von Angelegenheiten abzuwenden, die Allâh für harâm erklärt hat. Ferner müssen sie sich Allâh auf Grund dessen, was sie bereits taten, reuevoll zuwenden und das Verrichten von Bittgebeten, dass Allâh sie als Ehepartner zusammenbringt, unterlassen, da dies entweder ein Bittgebet um den Tod ihres Ehemannes ist, oder darum, dass er sich von ihr scheidet. Und beides sind Bittgebete um Sünden. Abû Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtete, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die Bittgebete eines anbetend Dienenden werden (von Allâh) angenommen, solange er nicht um eine Sünde oder den Abbruch des Verwandtschaftskontakts bittet.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

Dieser Bruder sollte sich an folgende Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) erinnern: „Derjenige, der eine Frau gegen ihren Ehemann aufbringt, gehört nicht zu uns.“ Beide sollten darauf vertrauen, dass Allâh der Allmächtige und Majestätische, wenn sie Seiner Anordnung nachkommen, ihre Herzen von dieser als harâm geltenden Beziehung abwenden wird! Denn Allâh der Allmächtige und Majestätische wird ihnen dafür etwas Besseres geben. Zu dieser Gegenleistung zählt, dass jeder Einzelne von ihnen mit dem Erlaubten, das er besitzt, zufrieden ist.

Und Allâh weiß es am besten!

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