Es ist doch einer Frau erlaubt, ihr Haar mit einer anderen Farbe als schwarz zu färben. Ist es ihr auch erlaubt, einige Strähnen zu färben und andere schwarz zu lassen, indem sie zum Beispiel einige Strähnen kastanienbraun färbt und die übrigen schwarz lässt?
Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allahs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Wir betrachten es als unbedenklich, dass einige Haare mit einer anderen Farbe als schwarz gefärbt und einige andere schwarz gelassen werden, außer wenn diese Tat als Nachahmung der Ungläubigen oder der schamlosen sündhaften Frauen gilt. In letzterem Fall ist es verboten, denn der Prophet sagte: „Wer Menschen nachahmt, der gehört zu ihnen.“ Von Ahmad und Abû Dâwûd berichtet.
Wenn darin jedoch keine Nachahmung liegt, ist es unbedenklich.
Und Allâh weiß es am besten.
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