Wenn ein Verwandter von mir stirbt, dem ein künstliches Auge eingepflanzt wurde, muss er damit beerdigt werden?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist in der Scharîa wohlbekannt, dass die Würde des Muslims respektiert werden muss, egal ob er am Leben oder verstorben ist. Deshalb darf man seine Würde nicht verletzen. Hat der Verstorbene ein künstliches Auge, dann darf dieses von ihm vor der Beerdigung nicht entfernt werden, sondern er muss damit beerdigt werden, denn die Entfernung führt zum hässlichen Aussehen, was der Verstorbene selbst durch dieses Auge vermeiden wollte.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...