Was soll ein Jugendlicher machen, wenn seine Mutter es mag, ihn immer um etwas zu bitten, obwohl sie nicht arm ist?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Das Betteln ist im Islam zu tadeln und verachtet bei den Leuten. Der Islam fordert uns dazu auf, zurückhaltend und bescheiden sowie unabhängig von anderen Leuten zu sein, selbst wenn man bedürftig ist. Denn Allâh sagt: "...für die Armen, die auf Allâhs Weg daran gehindert werden, im Lande umherreisen zu können. Der Unwissende hält sie wegen ihrer Zurückhaltung für unbedürftig. Du erkennst sie an ihrem Merkmal: Sie betteln die Menschen nicht aufdringlich an. Und was immer ihr an Gutem ausgebt, so weiß Allâh darüber Bescheid." (Sûra 2:273)
So hat auch der Prophet das bittende Fragen verboten, außer in drei Angelegenheiten.
Er sprach: „Das bittende Fragen ist nur in drei Fällen erlaubt: Bei erbärmlicher Armut, einer schlimmen Zwangslage oder einem Unglück.“ Muslim.
So muss dieser Jugendliche seiner Mutter mit Güte und sanften Worten begreiflich machen, was der Islam zum Thema Betteln ohne Grund sagt, sowie die Beweise dazu anführen. Davor sowie auch danach soll er seine Mutter gut behandeln.
Wenn sie ihm darin nicht Folge leistet, soll er trotzdem das schlechte Benehmen mit Besserem erwidern. Allâh hat uns angeordnet, die Eltern gut zu behandeln, selbst wenn sie Nicht-Muslime sind. Der Islâm bekräftigt die besondere Stellung der Mutter.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...