Eine geschiedene Frau hat einen Geldbetrag, den sie für die Zukunft spart. Soll sie davon Zakât entrichten?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Von dem von dieser geschiedenen Frau gesparten Geld soll Zakât entrichtet werden, wenn ein Jahr ab dessen Erreichen des Mindestbetrags verstrichen ist. Dem Grund des Sparens kommt keine Geltung zu.
Der Mindestbetrag von heutigen Banknoten ist das, was fünfundachtzig Gramm Gold entspricht. Der zu entrichtende Betrag davon ist ein Vierzigstel.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...