As-Salâm alaikum! Als Kind hatte ich einen Unfall, bei dem einer meiner Zähne entstellt wurde und – anders als die anderen Zähne – eine graue Farbe annahm. Ich ließ mich von einem Zahnarzt beraten, der meinte, dass es möglich sei, eine Art künstlichen Zahnersatz für die Hälfte dieses Zahns einzusetzen. Ist dies aus islâmischer Sicht erlaubt? Bitte berücksichtigen Sie, dass ich keinerlei Probleme mit diesem Zahn habe! Möge Allâh es Ihnen mit Gutem vergelten!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Es gibt aus islâmischer Sicht keinen Einwand gegen die Anpassung der Farbe dieses Zahns, da dies nicht zur verbotenen Veränderung der Schöpfung Allâhs zählt. Bei diesem Eingriff handelt es sich lediglich um eine Zurückversetzung einer Sache in ihren ursprünglichen Zustand, in dem diese sich vor der aufgetretenen Veränderung befand, und um eine Beseitigung eines entstandenen Defekts. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass man zuerst sicherstellen sollte, dass dieser medizinische Eingriff keine schädlichen Nebenwirkungen hat! Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...