Wenn eine fastende Person vom Islâm abfällt und dann während des verbleibenden Tages sich wieder zum Islâm bekennt, wird dann deren Fasten angerechnet?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das in der Frage genannte Fasten wird nicht angerechnet und man ist verpflichtet, diesen Tag nachzuholen, weil sein Fasten durch den Abfall vom Glauben ungültig geworden ist. Denn Allâh der Erhabene sagt:
„...Und wer den Glauben verleugnet, dessen Werk wird hinfällig...“ ([Sûra 5:5).
Zudem ist das Fasten eine rituelle Handlung, zu deren Gültigkeitsvoraussetzungen die Absicht gehört. Und die Absicht ist durch den Abfall vom Glauben zunichte geworden.
Wenn sich die Person wieder zum Islâm bekehrt, muss sie sich den verbleibenden Tag der während des Fastens verbotenen Dinge enthalten, weil sie das Fasten ohne Entschuldigungsgrund abgebrochen hat.
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Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...