Islam Web

  1. Haddsch & Umra
  2. Fatwa
Fatwâ-Suche

Person, fällt tagsüber vom Glauben ab und sich dann wieder zum Islâm bekennt

Frage

Wenn eine fastende Person vom Islâm abfällt und dann während des verbleibenden Tages sich wieder zum Islâm bekennt, wird dann deren Fasten angerechnet?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Das in der Frage genannte Fasten wird nicht angerechnet und man ist verpflichtet, diesen Tag nachzuholen, weil sein Fasten durch den Abfall vom Glauben ungültig geworden ist. Denn Allâh der Erhabene sagt:

„...Und wer den Glauben verleugnet, dessen Werk wird hinfällig...“ ([Sûra 5:5).

Zudem ist das Fasten eine rituelle Handlung, zu deren Gültigkeitsvoraussetzungen die Absicht gehört. Und die Absicht ist durch den Abfall vom Glauben zunichte geworden.

Wenn sich die Person wieder zum Islâm bekehrt, muss sie sich den verbleibenden Tag der während des Fastens verbotenen Dinge enthalten, weil sie das Fasten ohne Entschuldigungsgrund abgebrochen hat.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Vorzüge des Haddsch und der Umra

  • Unser Weg zu einem vollkommenen Haddsch

    Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...

  • Die gottesdienstlichen Handlungen des Propheten während der Haddsch: Teil 1

    Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...

  • Die Pilgerfahrt (der Haddsch) - Teil 2

    Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...