Islam Web

  1. Haddsch & Umra
  2. Fatwa
Fatwâ-Suche

Die Brautgabe kann auch vor dem Heiratsvertrag gezahlt werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind

Frage

Wie ist Folgendes zu beurteilen: Die Brautgabe der Frau wird ihr bereits einen Monat oder weniger vor dem Heiratsvertrag gezahlt, damit die Frau sich vorbereiten kann, wenn sie kein Geld besitzt.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Nichts hindert daran, die Brautgabe vor dem Heiratsvertrag zu zahlen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Dabei muss man wissen, dass die Brautgabe nur durch den Heiratsvertrag fällig ist. Angenommen, die Hochzeit findet nicht statt, dann wird dem Mann die Brautgabe zurückgegeben.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Vorzüge des Haddsch und der Umra

  • Unser Weg zu einem vollkommenen Haddsch

    Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...

  • Die gottesdienstlichen Handlungen des Propheten während der Haddsch: Teil 1

    Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...

  • Die Pilgerfahrt (der Haddsch) - Teil 2

    Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...