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Islâmische Lebensweise - Teil 10: Demokratie aus der Sicht des Islâm

Islâmische Lebensweise - Teil 10: Demokratie aus der Sicht des Islâm

Demokratie aus der Sicht des Islâm

Die obige Erläuterung des Begriffes Chilâfa macht auch voll und ganz deutlich, dass nie ein einzelner oder eine Dynastie oder eine bestimmte Klasse Chalîfa sein kann, sondern dass die Ermächtigung zum Kalifat der gesamten Gruppe von Menschen, der Gemeinschaft als Ganzes übertragen wurde, die - nachdem sie sich den Grundsätzen des Tauhîd (der Einheit Gottes) und Risâla (des Prophetentums) unterworfen hat - bereit ist, die Bedingungen der Statthalterschaft zu erfüllen. Eine solche Gesellschaft trägt gemeinsam die Verantwortung für das Kalifat und jeder Einzelne nimmt teil am göttlichen Kalifat. An diesem Punkt beginnt im Islâm die Demokratie. In einer islâmischen Gesellschaft genießt jeder Mensch die Rechte und die Bevollmächtigung des Kalifat Allâhs und in dieser Beziehung sind alle gleich.
Niemand hat jemand anderem gegenüber Vorrang oder kann einen anderen seiner Rechte und Bevollmächtigung berauben. Die mit der Leitung der Staatsangelegenheiten beauftragte Verwaltung wird in Übereinstimmung mit dem Willen der einzelnen Bürger gebildet und die Staatsgewalt wird nur ein Zuwachs der Bevollmächtigung der einzelnen Bürger sein, die sie ihm übertragen haben. Ihre Entscheidung ist bei der Bildung der Regierung, die unter ihrer Beratung und in Einklang mit ihren Wünschen handelt, ausschlaggebend.
Wer ihr Vertrauen gewinnt, wird sich der Aufgaben und Verpflichtungen des Kalifats in ihrem Namen annehmen.
Und wenn er dieses Vertrauen verliert, muss er abdanken und sich ihrem Willen beugen. In dieser Hinsicht ist die politische Ordnung des Islâm eine vollkommene Form der Demokratie – so vollkommen, wie Demokratie nur sein kann.
Was natürlich die islâmische Demokratie von der westlichen Demokratie unterscheidet ist:
1. dass die westliche auf dem Konzept der Herrschaft des Volkes begründet ist, während die islâmische auf dem Grundsatz des Chilâfa des Volkes basiert.
2. In der westlichen säkularen Demokratie sind die Menschen die Herrscher; im Islâm ruht die Herrschaftsgewalt bei Allâh und die Menschen sind Seine Kalifen oder Statthalter.
3. In der westlichen Demokratie erlassen die Menschen ihre eigenen Gesetze, in der islâmischen müssen sie den von Gott durch Seinen Propheten erlassenen Gesetzen folgen und gehorchen.
4. In der einen verpflichtet sich die Regierung, den Willen des Volkes zu erfüllen; in der anderen müssen die Regierung und die Menschen, die sie bilden, allesamt den Absichten Gottes Folge leisten.
Kurz, die westliche Demokratie stellt eine Art von absoluter Staatsgewalt dar, die ihre Macht auf freie und unkontrollierte Weise ausübt, wohingegen die islâmische Demokratie dem göttlichen Gesetz unterworfen ist und ihre Gewalt in Übereinstimmung mit den Anweisungen Gottes innerhalb der von Ihm festgelegten Grenzen ausübt.
Der Zweck des islâmischen Staates
Es folgt nun ein kurzer Überblick über die Art von Staat, die auf dem Grundsatz des Tauhîd (der Einheit Gottes), der „Risâla“ (des Prophetentums Muhammads  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ), und des „Chilâfa“ (des Kalifats) aufgebaut ist.
Der Qurân erklärt klar und eindeutig, dass das Ziel und der Zweck dieses Staates die Errichtung, Aufrechterhaltung und Entfaltung jener Tugenden ist, mit denen der Schöpfer dieses Universums das menschliche Dasein ausgestattet zu sehen wünscht und die Verhinderung und Ausrottung solcher Übel, deren Vorhandensein im menschlichen Leben Gott äußerst zuwider ist.
Der Staat ist im Islâm weder ausschließlich für die politische Verwaltung bestimmt noch für die Erfüllung des kollektiven Willens irgendeiner gewissen Gruppe von Menschen; der Islâm setzt vielmehr dem Staat ein hohes Ziel, das zu erreichen er alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel verwenden muss.
Dieses Ziel besteht darin, dass gute Merkmale wie Reinheit, Schönheit, Gütigkeit, Tugend, Erfolg und Wohlstand, die Gott unter Seinen Völkern zu gedeihen wünscht, hervorgebracht und entfaltet werden, und dass alle Arten von Ausbeutung, Ungerechtigkeit und Unordnung, die aus der Sicht Gottes für die Welt verderblich und für das Dasein Seiner Geschopfe schädlich sind, abgeschafft und verhindert werden. Indem uns Gott dieses hohe Ziel setzt, führt Er uns gleichzeitig die Grundzüge Seiner ethischen Wertordnung unter klarer Festlegung der von Ihm beabsichtigten guten Merkmale und der unerwünschten Übel vor Augen.
Unter Berücksichtigung dieser Grundzüge kann der islâmische Staat sein Wohlfahrtsprogramm zu allen Zeiten und in jeder Umgebung entwerfen.
Die beharrliche Forderung, die der Islâm stellt, ist eine kompromisslose Einhaltung der ethischen Grundsätze unter allen Umständen und in allen Lebenslagen. Er legt deshalb für den Staat als unveränderliches Verfassungsprinzip fest, dass seine Politik auf Gerechtigkeit, Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit begründet sein muss. Er ist untergar keinen Umständen bereit, Betrug, Falschheit und Ungerechtigkeit um politischer, administrativer oder nationaler Zweckdienlichkeit willen zu tolerieren.
Ob es sich nun um die gegenseitigen Beziehungen der Herrschenden und der Untertanen innerhalb des Staates oder um die Beziehungen des Staates zu anderen Staaten handelt, stets muss der Wahrhaftigkeit, Ehrlichkeit und Gerechtigkeit vor materiellen Erwägungen Vorrrang eingeräumt werden. Dem Staat werden ähnliche Verpflichtungen auferlegt wie dem Einzelnen, nämlich: alle Verträge und Normen für geschäftliche Unternehmungen anzuerkennen, stets der Pflichten gleichzeitig mit den Rechten eingedenk zu sein und nicht die Rechte der anderen in Erwartung ihrer Pflichterfüllung zu übersehen; Macht und Staatsgewalt zur Aufrechterhaltung von Gerechtigkeit und nicht zur Verübung von Ungerechtigkeit zu gebrauchen, die Pflicht als heiliges Vermächtnis zu betrachten und sie gewissenhaft zu erfüllen, und die Macht als ein Treuepfand Gottes anzusehen und sie in der Überzeugung, dass man dereinst im Jenseits Ihm gegenüber für seine Taten Rechenschaft ablegen muss, auszuüben.

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