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Trösten beim Sterben eines Islâm-Leugners ist erlaubt

Frage

Ist es dem Muslim erlaubt, einen Nicht-Muslim zu trösten? Meine Frau kommt aus Schweden. Sie ist Muslimin, aber ihre Familie nicht. Ihr Vater ist gestorben. Muss sie am Tag der Beerdigung mit der Familie die Kirche betreten? Müssen wir auch mit zum Friedhof gehen, um an den Beerdigungszeremonien für ihren Vater teilzunehmen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Den Gelehrten gemäß ist das Trösten des Islâm-Leugners beim Sterben eines Verwandten erlaubt. Sie sind der Meinung, dass der Muslim dabei sagen kann: „achlafa-llâhu alaik (möge Allâh Sie entschädigen!)“. Was aber das Begleiten der Islâm-Leugner in ihrem Trauerzug betrifft, so ist dies nicht erlaubt. Imâm Mâlik sagt in Mudawwana: „Der Muslim darf seinen den Islâm leugnenden verstorbenen Vater weder waschen noch ihm beim Beerdigungszug folgen noch ihn in sein Grab legen.“

Ebenso meint auch der Autor von Al-Qinâ, einer der hanbalitischen Imâme: „Dem Muslim wurde es verboten, am Trauerzug des Islâm-Leugners teilzunehmen und den nicht-muslimischen Verstorbenen ins Grab zu bringen, weil darin eine Verehrung und Reinigung für den Islâm-Leugner liegt, was mit dem Beten vergleichbar sein kann, das der Qurân ausdrücklich verbietet. Gibt es aber keinen Islâm-Leugner, der ihn beerdigt, darf ihn der Muslim in diesem Fall beerdigen, weil der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken Alî ibn Abû Tâlib anwies, seinen Vater zu beerdigen.“ (Überliefert von Abû Dâwûd, An-Nasâî und Ahmad).

Daher sagen wir dem Fragsteller: Es gibt nichts dagegen einzuwenden, dass Ihre Frau ihre Familie besucht und sie wegen des Sterbens ihres Vaters tröstet. Das ist Ihnen und den anderen Muslimen auch nicht verboten. Was aber das Betreten der Kirche am Tag der Beerdigung betrifft, so ist es eine Art vom Beten, das die Islâm-Leugner durchführen. Deshalb ist dies den Muslimen verboten. Das gilt auch, wie erwähnt, für die Teilnahme an der Beerdigung des Islâm-Leugners und an seinem Trauerzug.

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Und Allâh weiß es am besten!

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