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Erleichterungen im Hinblick auf den Weihezustand (Ihrām) Teil 1

In der islâmischen Rechtsterminologie bedeutet Ihrâm: die Absicht, in den Weihezustand für die Pilgerfahrt (Haddsch oder Umra) einzutreten. Es ist Sunna, sich vor der Absicht, in den Weihezustand einzutreten, zu waschen, zu parfümieren, genähte Kleidung... Weiter

Erleichterungen im Hinblick auf den Weihezustand (Ihrām) Teil 2

7. Tragen eines Übergewands im Ihrâm: Es ist dem Pilger im Ihrâm erlaubt, ein Übergewand (Qabâ) zu tragen, ohne seine Hände und Schultern hineinzustecken, sondern ihn nur über die Schultern zu werfen, um sich vor Kälte und dergleichen zu... Weiter

Erleichterungen im Hinblick auf die Fähigkeit (Istitāa) : Teil 2

5. Reise mit einem nichtmuslimischen Mahram: Findet eine Frau keinen muslimischen Mahram, der sie zum Haddsch begleitet, und hat sie einen nichtmuslimischen Mahram (Dhimmî; Schutzbefohlener unter islâmischer Herrschaft), so ist es ihr erlaubt, mit diesem zu reisen. Dies folgt der Auffassung der Hanafiten und Schâfiîten, die es zulassen, dass der Mahram einer Frau ein Dhimmî ist. 6. Reise mit einem minderjährigen Mahram: Die Mâlikiten... Weiter

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  • Erleichterungen im Hinblick auf den Weihezustand (Ihrām) Teil 1

    In der islâmischen Rechtsterminologie bedeutet Ihrâm: die Absicht, in den Weihezustand für die Pilgerfahrt (Haddsch oder Umra) einzutreten. Es ist Sunna, sich vor der Absicht, in den Weihezustand einzutreten, zu waschen, zu parfümieren, genähte Kleidung abzulegen und ein rituelles Gebet zu verrichten. Wer den Haddsch oder.. Weiter

  • Erleichterungen im Hinblick auf den Weihezustand (Ihrām) Teil 2

    7. Tragen eines Übergewands im Ihrâm: Es ist dem Pilger im Ihrâm erlaubt, ein Übergewand (Qabâ) zu tragen, ohne seine Hände und Schultern hineinzustecken, sondern ihn nur über die Schultern zu werfen, um sich vor Kälte und dergleichen zu schützen. Dies ist keine Sünde. Ahmad und Abû Hanîfa.. Weiter

  • Erleichterungen im Hinblick auf die Fähigkeit (Istitāa) : Teil 2

    5. Reise mit einem nichtmuslimischen Mahram: Findet eine Frau keinen muslimischen Mahram, der sie zum Haddsch begleitet, und hat sie einen nichtmuslimischen Mahram (Dhimmî; Schutzbefohlener unter islâmischer Herrschaft), so ist es ihr erlaubt, mit diesem zu reisen. Dies folgt der Auffassung der Hanafiten und Schâfiîten, die.. Weiter

  • Erleichterungen beim Haddsch: Teil 1

    Erleichterungen beim Haddsch Umar Az-Zabadânî Das Konzept der Erleichterungen (Ruchsa) aus Sicht der Scharîa Der Begriff „Ruchsa“ im Arabischen bedeutet ursprünglich „Weichheit und Milde“ und steht im Gegensatz zu „Härte“. So beschreibt man beispielsweise Fleisch als „al-lahmu.. Weiter

  • Erleichterungen beim Haddsch: Teil 2

    Ebenso ist die Beseitigung von Erschwernis ein etabliertes Prinzip und eine authentische Ausrichtung in dieser Rechtsordnung. Denn die Beweise für die Beseitigung von Erschwernissen für diese Gemeinschaft (Umma) haben den Grad der Gewissheit erreicht. So sagt Allâh der Erhabene: „Allâh will für euch Erleichterung; Er.. Weiter

  • Erleichterungen beim Haddsch: Teil 3

    Was die folgende Aussage angeht: „Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten ist eine Barmherzigkeit Allâhs für diese Umma. Jeder folgt dem, was er für richtig hält, und alle sind auf dem rechten Weg und alle wollen Allâhs Wohlgefallen – erhaben ist Er“, so trifft sie am ehesten auf die Durchführung der.. Weiter

  • Imām Muhammad ibn Sīrīn – Teil 1

    Ibn Sîrîn war ein großer Tâbi (Muslim der zweiten Generation), ein fähiger Imâm und bekannt für seine asketische Enthaltsamkeit und Frömmigkeit. Er war der Imâm seiner Zeit in den Wissenschaften der Religion, ein Fiqh-Gelehrter, Qurân-Ausleger, Hadîth-Überlieferer und eine Autorität.. Weiter

  • Imām Muhammad ibn Sīrīn – Teil 2

    Rechtschaffenheit gegenüber seiner Mutter Die Geschichte der Prophetengefährten und Tâbi‘ûn ist voll mit Beispielen von Leuten, die sich besonders rechtschaffen gegenüber ihren Müttern verhielten. Darunter ist auch Ibn Sîrîn (Allâh erbarme sich seiner). Wie handelte er ihr gegenüber und wie.. Weiter

  • Einführung in die Regeln des Fastens

    In einem Hadîth wird überliefert, dass der Prophet (möge Allâh ihn segnen und ihm Heil schenken) sagte: „Wem Allâh etwas Gutes will, den lässt Er die Religion tiefgründig verstehen“ (Al-Buchârî und Muslim). Die Kenntnis der Regeln des Islâm ist eine der wichtigsten Pflichten und höchsten.. Weiter