Es geht um jemanden, der seinen Stuhlgang nur durchführen kann, indem er seinen Finger in den After steckt. Wird dadurch das Fasten dieser Person ungültig?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die erwähnte Handlung lässt das Fasten nicht ungültig werden, da dabei nichts eingespritzt wird, was in den Magen gelangen könnte. Hinzu kommt, dass dies in den Büchern des Fiqh unter den bekannten und begrenzten Dingen, die das Fasten ungültig werden lassen, nicht angeführt wird.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...