Erleichterungen im Hinblick auf den Weihezustand (Ihrâm) Teil 1
In der islâmischen Rechtsterminologie bedeutet Ihrâm: die Absicht, in den Weihezustand für die...
WeiterErleichterungen im Hinblick auf den Weihezustand (Ihrâm) Teil 2
7. Tragen eines Übergewands im Ihrâm: Es ist dem Pilger im Ihrâm erlaubt, ein Übergewand...
WeiterErleichterungen im Hinblick auf die Fähigkeit (Istitâa) : Teil 2
5. Reise mit einem nichtmuslimischen Mahram: Findet eine Frau keinen muslimischen Mahram, der sie zum Haddsch begleitet, und hat sie einen nichtmuslimischen Mahram (Dhimmî; Schutzbefohlener unter islâmischer Herrschaft), so ist es ihr erlaubt, mit diesem zu reisen. Dies folgt der Auffassung der Hanafiten...
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