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Urteil zum Fasten des Ramadân mit mehreren Absichten

Frage

Ist es erlaubt, den Ramadân über mit mehreren Absichten zu fasten, also dass ich den Ramadân faste mit der Absicht der Pflichterfüllung und noch mit anderen Absichten?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass der Tag im Ramadân auch nur für ihn bestimmt ist, wonach es nicht gestattet ist, diesen Tag mit einer anderen Absicht zu fasten. Wenn es also grundsätzlich nicht gestattet ist, diesen Tag mit nur einer einzigen anderen Absicht zu fasten, wie zum Beispiel ein Reisender, dem das Brechen seines Fastens erlaubt ist und der diesen Tag des Ramadân dann mit der Absicht der Buße fastet, so ist es vorrangiger, dass man diesen Tag auch nicht mit der Absicht von Ramadân teilen darf.

Schlussfolgernd ist zu sagen: Es ist nicht gestattet den Ramadân mit einer anderen Absicht zu fasten außer der des Ramadân. Es ist nicht gestattet, einen Tag im Ramadân mit einer anderen Absicht zu fasten, deshalb ist es umso abwegiger, den Tag mit mehreren Absichten zu fasten. Wer dies dennoch tut, dessen Fasten ist ungültig und es muss nachgeholt werden.

Und Allâh weiß es am besten.

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