Gebet und Fasten in der Nähe des Polarkreises
Fatwâ-Nummer: 101870

  • Fatwâ-Datum:25-4-2021
  • Bewertung:

Frage

Oft fragen mich Nichtmuslime über Fasten und Gebet für Menschen, die in Grönland leben, wo dort die Tage so lang sind.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Die betreffende Person lebt in einem Land, in dem Nacht und Tag zwar durch Morgendämmerung und Sonnenuntergang zu unterscheiden sind, wobei aber der Tag im Sommer sehr lang und im Winter kurz ist. So jemand hat die fünf Gebete zu ihren von der Scharîa bestimmten Zeiten zu verrichten, da das Wort des Allmächtigen allgemein gehalten ist: „Verrichte das Gebet beim Neigen der Sonne bis zum Dunkel der Nacht, und (auch) die (Qurân-)Lesung der Morgendämmerung. Gewiss, die (Qurân-)Lesung der Morgendämmerung wird (von den Engeln) bezeugt“ (Sûra 17:78). Auch sagte der Erhabene: „Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben“ (Sûra 4:103).

Außerdem wird berichtet, dass Buraida (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) überliefert: „Ein Mann fragte ihn nach der Gebetszeit, worauf er sagte: „Bete mit uns beide (Tage).“ Als die Sonne sich vom Zenit wegneigte, trug er Bilâl auf, den Adhân zu lesen. Dann befahl er ihm, die Iqâma zu sprechen und verrichtete das Mittagsgebet. Dann befahl er, die Iqâma zu sprechen und verrichtete das Nachmittagsgebet, während die Sonne noch am Himmel in klarem Licht stand. Dann befahl er die Iqâma zu sprechen und verrichtete das Abendgebet, als die Sonne unterging. Dann befahl er, die Iqâma zu sprechen und verrichtete das Nachtgebet, als die Abenddämmerung verschwunden war. Dann befahl er, die Iqâma zu sprechen und verrichtete das Morgengebet, als die Morgendämmerung einsetzte. Am zweiten Tag hingegen befahl er (die Iqâma zu sprechen) als die Mittagshitze abkühlte und das Nachmittagsgebet, als die Sonne noch am Himmel stand, aber er verrichtete es später als am ersten Tag. Das Abendgebet verrichtete er, bevor die Dämmerung verschwunden und das Nachtgebet, nachdem ein Drittel der Nacht vergangen war. Das Morgengebet verrichtete er, als es hell wurde, und dann sagte er: „Wo ist derjenige, der über die Gebetszeit gefragt hatte?“ Der Mann sagte: „Ich bin es“, Gesandter Allâhs! Er sagte: „Die Zeit der Gebete liegt zwischen dem, was ihr gesehen habt“ (Al-Buchârî, Muslim).

Am ersten Tag verrichtete er die Gebete zum Beginn ihrer jeweiligen Zeit. Am zweiten Tag verschob er sie und betete sie, bevor die Zeit auslief. Daraufhin teilte er mit, dass das Gebet zwischen diesen beiden Zeiten liege. Es gibt noch weitere Hadîthe, welche die fünf Gebetszeiten in Wort und Tat definieren. Dabei hat der Prophet nicht zwischen der Länge und Kürze des Tages bzw. der Nacht unterscheiden, solange die Gebetszeiten anhand der vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) angeführten Zeichen, erkennbar waren. Dies gilt für die Bestimmung der Gebetszeiten.

Was die Bestimmung der Fastenzeit im Monat Ramadân anbelangt, muss sich der Mukallaf (wer zur Einhaltung der Gebote verpflichtet ist) tagsüber von Essen und Trinken sowie allen anderen fastenbrechenden Handlungen fernhalten; von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang, solange der Tag in diesem Land von der Nacht unterscheidbar ist. Die Zeit von Tag und Nacht dauert insgesamt 24 Stunden. Essen, Trinken und die geschlechtliche Beziehung sind nur in der Nacht gestattet, selbst wenn diese kurz ist. Die Scharîa des Islâms ist allgemein und gilt für die Menschen in allen Ländern.
Allâh der Erhabene sagt: „(...) und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht!“ (Sûra 2:187).


Wer nicht in der Lage ist, einen ganzen Tag zu fasten, weil dieser zu lang ist oder weil er die Anzeichen des Eintritts dieses Tages nicht erkennt oder in Erfahrung bringen kann, oder weil ihm ein zuverlässiger Arzt im Falle von Fasten Lebensgefahr, das Auftreten einer Krankheit (bzw. ihre Verschlimmerung oder die Verzögerung der Heilung) bestätigt, der bricht das Fasten. So jemand holt die Tage, die er gebrochen hat, in irgendeinem Monat nach, so wie er es vermag. Allâh der Erhabene sagt: „Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)“ (Sûra 2:185). „Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag“ (Sûra 2:286). „(...) und Er hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt“ (Sûra 22:78).

Fall 2: Wer in einem Land lebt, in dem die Sonne im Sommer nicht unter- oder im Winter nicht aufgeht oder in einem Land, in dem der Tag bzw. die Nacht bis zu sechs Monate dauern, der muss in 24 Stunden jeweils fünf Gebete verrichten. Dabei soll er die Gebetszeit abschätzen und sich bei der Bestimmung nach dem nächsten Land richten, in dem die Zeiten der Pflichtgebete voneinander unterscheidbar sind. Das folgt aus dem Hadîth von Talha bin Ubaidullâh, wo es heißt: „Ein Botschafter kam zum Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und fragte ihn nach dem Islâm. Daraufhin sagte der Gesandte Allâhs: „Fünf Gebete pro Tag und Nacht (sind Pflicht).“ Er sagte: „Muss ich mehr als dies tun?“ Er sagte: „Nein, es sei denn du tust freiwillig mehr“ (Al-Buchârî, Muslim, Abû Dâwûd).

Als der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) seinen Gefährten über den Al-Masîh Ad-Daddschâl (Lügenmessias, Antichrist) erzählte, sagten sie: „Wie lange bleibt er auf der Erde?“ Er sagte: „Vierzig Tage: Einen Tag wie ein Jahr, einen Tag wie ein Monat, einen Tag wie ein Freitag und die übrigen Tage wie eure Tage.“ Da wurde gesagt: „Gesandter Allâhs, reicht uns an dem Tag, der wir ein Jahr ist, das Gebet von einem einzigen Tag? Er sagte: „Nein, sondern schätzt seine Zeit ein“ (Muslim).

Demnach wurde der Tag, der wie ein Jahr oder wie ein Monat ist, nicht als ein ein einziger Tag betrachtet, an dem fünf Gebete reichen würden. Vielmehr hat er fünf Gebete für jeweils 24 Stunden vorgeschrieben. Er befahl ihnen, diese Gebete so zu verteilen, wie es den Zeitabschnitten entspricht, die er für einen gewöhnlichen Tag in ihren Ländern festgelegt hat. Den Muslimen obliegt es in den Ländern, über deren Gebetszeiten gefragt wurde, diese so zu bestimmen, dass sie sich nach dem ihnen am nächsten gelegene Land richten, in dem Nacht und Tag unterscheidbar sind und wo die fünf Gebetszeiten durch ihre scharîa-gemäßen Anzeichen alle 24 Stunden erkannt werden.

Auch für das Fasten im Ramadân gilt, dass sie Beginn und Ende des Monats entsprechend bestimmen. Beginn und Ende des täglichen Fastens bestimmen sie entsprechend der Morgendämmerung und dem Sonnenuntergang eines Tages, wie sich dies in dem ihnen am nächsten gelegenen Land vollzieht, in dem Tag und Nacht unterscheidbar sind. Insgesamt sind dies 24 Stunden entsprechend dem, was aus dem Hadîth des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) über den Al-Masîh Ad-Daddschâl hervorgeht. In diesem Hadîth hatte er seine Gefährten angewiesen, wie sie die Gebetszeiten bestimmen sollten. Denn einen Unterschied zwischen Fasten und Gebet gibt es hier nicht. Der Rat der Großgelehrten Saudi-Arabien hat seine Fatwâ in diesem Sinne ausgestellt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

 

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