Qurân-Verse an der Wand aufhängen
Fatwâ-Nummer: 106972

  • Fatwâ-Datum:6-6-2021
  • Bewertung:

Frage

Wie wird es beurteilt, wenn zuhause Verse aus dem Qurân an der Wand aufgehängt werden? Besonders, wenn diese so befestigt sind, dass man sie beim Sitzen mit dem Rücken berührt? Vielen Dank für die Antwort!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

An-Nawawî überliefert in „At-Tibyân“ einen Konsens der Muslime, dahingehend, dass der Qurân unter allen Umständen gewürdigt, geschützt und geehrt werden muss. Die überwiegende Mehrheit der Fiqh-Gelehrten betrachtet es als verpönt (makrûh), den Qurân auf Stellen zu schreiben, wo der Qurân entwürdigt werden könnte, so an Wänden oder Vorhängen. Sie haben dies damit begründet, dass die Möglichkeit einer Entwürdigung besteht, wenn die Wand oder ein Teil davon einbricht. Das Schreiben des Qurâns auf Stellen, wo der Qurân tatsächlich entwürdigt wird, wie auf Teppichen oder Vorlegern, worauf getreten wird, ist harâm.

 

In den „Al-Fatâwâ A-Hindiyya“ schreibt der Verfasser: „Wenn der Qurân auf Mauern oder Wände geschrieben wird, so sagten manche, dass es erlaubt sein könnte. Andere bezeichneten es als verpönt, weil befürchtet wird, dass er (der Qurân) unter die Füße von Menschen gerät.“

 

In „Mawâhib Al-Dschalîl“ heißt es unter Berufung auf Al-Maschdâllî, dass An-Nawawî sagte: „Das Schreiben von Qurân auf die Wände von Moscheen oder andere ist makrûh“ – es ist als ob er diese Meinung angenommen hatte.

 

In „Asnâ Al-Matâlib“ heißt es: „Qurân zu schreiben auf Wände – selbst bei Moscheen–, auf einen Turban, Speisen oder Ähnliches ist verpönt.“ Al-Bahûtî sagte in „Kasschâf Al-Qinâ“: „Es ist makrûh, Qurân auf Vorhänge zu schreiben oder auf anderes, bei dem eine Herabwürdigung zu befürchten ist.“

 

Diese Texte der Fiqh-Gelehrten sind klar. Man kann noch das hinzufügen, was über die Verwendung eines Mushafs (Qurân-Exemplars) als Kopfstütze gesagt wurde, oder das Urteil über das Ausstrecken der Beine in Richtung Qurân. Das Schreiben von Qurân auf Wände führt nämlich zum Gleichen wie im Falle der Verwendung als Unterlage für den Kopf o. ä.: Man lehnt sich mit dem Rücken an die Mauer oder streckt die Beine in Richtung des Qurâns aus. All das erzeugt den Eindruck einer Geringschätzung und ist verboten: entweder im Sinne einer Verpöntheit (Karâha) oder eines Harâm-Verbots in verschiedenen Formen.

 

In der Fiqh-Enzyklopädie heißt es hierzu: „Über die Verwendung eines Mushafs als Kopfstütze sagten die Schâfiiten und Hanbaliten: „Den Mushaf als Unterlage für den Kopf zu benutzen ist harâm, weil dies eine Geringschätzung beinhaltet. Die Schâfiiten fügten hinzu: ‚Diese Beurteilung gilt, selbst wenn man befürchtet, dass er (der Mushaf) gestohlen werden könnte.’ Die Hanafiten sagten: ‚Es ist makrûh, den Mushaf unter den Kopf zu legen. Eine Ausnahme ist, wenn man ihn vor Diebstahl o. ä. schützen will.’ Über das Ausstrecken der Füße in Richtung eines Qurân-Exemplars sagten die Hanafiten (entsprechend dem, wie es Ibn Abidîn dargestellt hat): ‚Das Ausstrecken beider oder nur eines Fußes ist makrûh tahrîman (bei Hanafiten ein de-facto-Verbot mit schwächerer Beleglage als Harâm – AdÜ), egal ob dies ein Erwachsener oder ein Kind absichtlich und ohne Entschuldigungsgrund tut.’ Die Hanbaliten sagten: ‚Es ist makrûh, die Beine Richtung Mushaf auszustrecken.’„

 

Offenkundig ist es genauso zu bewerten, ob man sich mit dem Rücken auf eine Stelle lehnt, wo Qurân geschrieben steht, oder ob man seine Beine in diese Richtung streckt. Zusammengefasst: Es ist besser, wenn Muslime es unterlassen, Qurân auf Wände zu schreiben oder Qurân-Verse aufzuhängen. Dies entspricht eher einer Hochschätzung des Wortes Allâhs und verhindert seine Geringschätzung oder Herabwürdigung. Damit vermeidet man das, was der Qurân über die Juden sagt, dass sie das Buch Allâhs hinter ihre Rücken geworfen haben, als ob sie es nicht kennen. Dies gilt, auch wenn die Ähnlichkeit eines solchen (abzulehnenden Verhaltens) sich nur auf das Äußerliche beziehen mag und nicht im eigentlichen Sinne passiert. Denn letztlich ist eine Nachahmung ihres Handelns in jeglicher Hinsicht tadelnswert.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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