Bittgebet während des Rukû (Beugung im rituellen Gebet) ist erlaubt
Fatwâ-Nummer: 109914

  • Fatwâ-Datum:9-4-2013
  • Bewertung:

Frage

Wie lautet die Rechtsnorm dafür, dass man Bittgebete während des Rukû aus Versehen spricht?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Das empfohlene Bittgebet während des Rukû ist das, was das Preisen Allâhs des Erhabenen beinhaltet. Es ist unerheblich, ob Sie absichtlich oder aus Versehen Bittgebete aussprechen; es ist erlaubt. Es steht in der Sammlung authentischer Hadîthe von Al-Buchârî, dass Âischa sagte: "Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte während des Rukû und Sudschûd (Niederwerfung) zu sagen: O Allâh, gepriesen seiest Du, und Dir danken wir! O Allâh, vergib mir!“  Dabei drückte er (der Prophet) sich mit Qurân-Versen aus.

 

Der Hadîth-Gelehrte Ibn Hadschar berichtet in seinem Werk Fathu Al-Bârî: Ibn Daqîq Al-Îd hat gesagt: Aus diesem Hadîth ist zu schließen, dass das Bittgebet während des Rukû erlaubt ist.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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