Rechtsnorm für das rituelle Gebet, das auf einer Brücke über ein Gewässer verrichtet wird
Fatwâ-Nummer: 111102

  • Fatwâ-Datum:2-5-2013
  • Bewertung:

Frage

Wie lautet die Rechtsnorm für das Verrichten des rituellen Gebets auf einem Stück Eisen oder einer Brücke über ein Gewässer? Zu beachten ist, dass das Festland für den Betenden nahe ist.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Das Richtige ist – so Allâh will – Folgendes:

 

Wer die Möglichkeit hat, auf dem Festland fern von der Brücke zu beten, für den ist es besser, weil er damit der Demut beim Gebet näher ist. Doch gilt das Gebet, das auf die erwähnte Weise verrichtet wurde, als rechtsgültig, wenn der Betende die Bedingungen und Elementarpflichten des Gebets vollständig und makellos erfüllt hat. Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken betete – wie es in authentischen Hadîthen überliefert ist – auf dem Teppich und verwandte eine Matte bei der Niederwerfung. Das Entscheidende ist es also, dass das Gebet richtig und vollständig mit seinen Bedingungen und Elementarpflichten verrichtet wird.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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