Fragen zur Zusammenlegung ritueller Gebete am Flughafen vor der Reise
Fatwâ-Nummer: 112916

  • Fatwâ-Datum:5-5-2013
  • Bewertung:

Frage

Ich werde – so Allâh will – von Jordanien nach Amerika reisen. Es gibt ein Problem bezüglich des Gebets. Das Flugzeug hebt um zwei Uhr mittags jordanischer Zeit ab. Ich werde das Mittags- und Nachmittagsgebet am Flughafen zusammenlegen, so Allâh will. Die Reise dauert elf Stunden, aber wir erreichen Amerika am gleichen Tag um drei Uhr mittags amerikanischer Zeit. Die Frage lautet nun, ob ich das Mittags- und Nachmittagsgebet in Amerika noch einmal beten muss, wenn ich ankomme, weil die Gebetszeit dort angebrochen ist. Muss ich irgendein Gebet während der Reise beten? Es ist nämlich während der Reise die ganze Zeit Mittag, weil wir gen Westen und somit mit der Sonne fliegen. Die Sonne verändert sich also für uns während der ganzen Reise fast nicht, sie steht nämlich die ganze Zeit genau im oder kurz über dem Zenit.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn du das Mittags- und Nachmittagsgebet am Flughafen zusammenlegst, ist dein Gebet rechtsgültig. Du brauchst es nicht noch einmal bei deiner Ankunft in Amerika zu wiederholen, selbst wenn du zur Zeit des Mittags- oder Nachmittagsgebets eintriffst. Du brauchst auch im Flugzeug kein Gebet zu verrichten. Allerdings möchten wir dich darauf hinweisen, dass die Zusammenlegung des Mittags- und Nachmittagsgebets korrekt ist, wenn sich der Flughafen außerhalb deiner Stadt befindet. Wenn sich der Flughafen innerhalb der Stadt befindet, ist es besser, das Mittags- und Nachmittagsgebet nicht zusammenzulegen, solange du in der Lage bist, das Nachmittagsgebet im Flugzeug zu beten, wenn dessen Zeit eintritt, oder es bei deiner Ankunft zu beten.

 

Wenn es dir Probleme bereitet, das Nachmittagsgebet später als das Mittagsgebet zu verrichten, darfst du beide unserer Meinung nach am Flughafen zusammen verrichten. Das Zusammenlegen ist eher möglich als das Kürzen, da das Kürzen nur dem Reisenden gestattet ist. Das Zusammenlegen hingegen ist sowohl dem Reisenden als auch dem Ansässigen gestattet, der befürchtet, er werde das zweite Gebet nicht zu dessen Zeit verrichten können.

 

Daher darfst du das Nachmittagsgebet mit dem Mittagsgebet am Flughafen in deiner Stadt zusammen verrichten, wenn du befürchtest, dass du es auf Grund deiner Reise nicht zu dessen Zeit beten kannst. Du betest es aber mit vier Rak‘as, ohne es zu verkürzen. Du darfst das Mittags- und Nachmittagsgebet auch erst bei deiner Ankunft beten, solange du vor dem Sonnenuntergang ankommst. Du betest das Mittags- und Nachmittagsgebet bei deiner Ankunft zusammen und gekürzt, wenn sich der Flughafen außerhalb der Stadt befindet, in der du dich niederlassen möchtest.

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs