Er hat die Scheidung geschworen und hat mehrere Ehefrauen ...
Fatwâ-Nummer: 11532

  • Fatwâ-Datum:3-1-2017
  • Bewertung:

Frage

Wie ist derjenige zu beurteilen, der wegen einer Angelegenheit die dreimalige Scheidung mit der Absicht der Scheidung geschworen hat und diese Angelegenheit dann in einem Zustand der Wut vollzogen hat? Ist die Scheidung gültig und auf welche der drei Frauen wird sie angewandt?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wer wegen einer Angelegenheit die Scheidung mit der entsprechenden Absicht geschworen hat und hierauf seinen Eid bricht, ist zur Scheidung verpflichtet. Darüber sind sich die Gelehrten einig. Wenn die Wut den Menschen nicht so sehr übermannt, dass er nicht mehr weiß, was er sagt, und versteht, was er von sich gibt, dann wirkt sie sich nicht auf die Gültigkeit der Scheidung aus. Wenn jemand auf Grund eines Schwures oder einer anderen Angelegenheit zur Scheidung verpflichtet ist und mehr als eine Ehefrau hat, werden sie alle geschieden, außer er hatte die Absicht, eine von ihnen zu scheiden, oder es gibt einen Grund, der die Zuordnung voraussetzt.

 

Wenn er eine für die Scheidung ausgewählt hatte oder es einen Grund gab, der die Zuordnung voraussetzt, wird sie allein geschieden.

 

Daher ist die Scheidung für alle drei besagten Ehefrauen eingetreten. Nun stellt sich die Frage, ob die dreimalige Scheidung gefallen ist, die die Ehefrau bis nach einer gültigen Ehe mit einem anderen Mann verbietet, oder ob jede nur einmal geschieden wurde, so dass sie der Ehemann zurückholen kann, solange die Wartezeit noch nicht vorüber ist.

 

Die erste Meinung entspricht der Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Die zweite Meinung ist die des Gelehrten Ibn Taimiyya und seines Schülers Ibn Al-Qayyim.

 

Und Allâh weiß es am besten!