Schulden bezahlen oder Umra für die Mutter verrichten?
Fatwâ-Nummer: 120168

  • Fatwâ-Datum:14-10-2012
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Frage

Meine Mutter ist verstorben. Sie hatte weder den Haddsch noch die Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) verrichtet. Ich möchte für sie die Umra durchführen. Ich arbeite in Saudi-Arabien und habe Schulden zu tilgen. Darf ich Geld ausleihen, bis Allâh meine Situation verbessert?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Allâh sei Dank, dass Er dich dazu recht geleitet hat, sich um deine Mutter zu kümmern! Du musst zunächst wissen, dass vom Nachlass deiner Mutter, wenn sie zu ihren Lebzeiten in der Lage war, Haddsch oder Umra zu verrichten, und es trotzdem nicht getan hat, die Kosten dafür gezahlt werden müssen, um Haddsch und Umra stellvertretend für sie zu verrichten. War sie nicht in der Lage, sie zu verrichten, dann sind dir Haddsch und Umra für sie nur empfohlen.

 

Wenn du für deine Mutter die Umra durchführen willst, wirst du – so Allâh will – belohnt werden. Leihst du dafür Geld aus, dann bitten wir Allâh darum, dir bei der Begleichung der Schulden zu helfen, denn du sorgst dich um deine Mutter, nachdem sie verstorben ist. Allâh wird dich – so Er will – gut belohnen.

 

Aber wenn du erwartest, dass du das ausgeliehene Geld nicht zurückgeben kannst, oder wenn das Ausleihen die Begleichung der alten Schulden negativ beeinflussen kann, dann brauchst du kein Geld ausleihen. In diesem Fall meinen wir, dass du warten musst, bis du die Schulden bezahlen kannst. Dann kannst du die Umra für deine Mutter verrichten, wenn du Geld besitzt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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