Wie geht man mit einem Vater um, der keinen Kontakt zu seinem Kind sucht?
Fatwâ-Nummer: 122623

  • Fatwâ-Datum:24-5-2009
  • Bewertung:

Frage

Meine Eltern haben sich geschieden, als ich acht Jahre alt war. Seit dieser Zeit habe ich meinen Vater nicht gesehen, da er eine andere Frau geheiratet hat und den Umgang mit mir meidet.
Ich lud ihn zu meiner Hochzeit ein, allerdings ist er nicht erschienen. Ich habe dann ehrlich gesagt auch nicht mehr versucht, ein Verhältnis zu ihm aufzubauen. Wie soll ich auf sein Handeln reagieren? Soll ich ihn genauso meiden, oder soll ich versuchen, ihn zu kontaktieren?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!


Und nun zur Frage:


Der Vater hat eine sehr gewichtige Stellung und Allâh hat befohlen, ihn gut zu behandeln, selbst wenn er kein Muslim ist. Der Erhabene sagt:


"… Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu Mir ist der Ausgang. Wenn sie sich aber darum bemühen, dass du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um. Und folge dem Weg dessen, der sich Mir reuig zuwendet. Zu Mir wird hierauf eure Rückkehr sein, da werde Ich euch kundtun, was ihr zu tun pflegtet." (Sûra 31:14-15)


Deshalb musst du den Kontakt zu deinem Vater pflegen und ihn möglichst gut behandeln, solange du keinen Schaden befürchtest. Du sollst oft Allâh, den Erhabenen, für deinen Vater Bittgebete sprechen und gute, fromme Leute zu ihm schicken, die ihn an dein Recht auf eine verwandtschaftliche Beziehung erinnern. Du sollst nicht aufgeben, dich um ihn zu bemühen.

 

Bedenke, dass dein Vater, sofern er Muslim ist, dein Vormund in Heiratsangelegenheiten ist. Diese Vormundschaft bleibt immer bestehen, außer wenn er sich ohne einen islâmisch vertretbaren Grund weigern sollte, dass du einen geeigneten Mann heiratest. In diesem Fall würde die Vormundschaft auf eine besser geeignete Person aus deiner Verwandschaft übergehen, oder auf den islâmischen Herrscher, oder eine Person, die den fehlenden Vormund ersetzen kann.


Und Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs