Rasieren oder Färben eines Teils der Haare
Fatwâ-Nummer: 122643

  • Fatwâ-Datum:24-5-2009
  • Bewertung:

Frage

Wie lautet die Rechtsnorm über jemanden, der einen Teil seiner Haare abrasiert oder nur einen Teil seiner Haare färbt?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Was das Rasieren eines Teils der Haare angeht, so hat der Prophet dieses verboten. Dies finden wir in einem von Al-Buchârî und Muslim überlieferten Hadîth nach einer Aussage von Abdullâh ibn Umar : "Der Gesandte Allâhs hat den Qaza´ verboten."

 

Qaza´ bedeutet, einen Teil des Kopfes zu rasieren und den Rest zu lassen.

 

An-Nawawî sagte: "Und die Gelehrten sind sich einig daüber, dass der Qaza´ unerwünscht ist."

 

Außerdem liegt darin ein Nachahmen der Götzendiener und es wurde vom Propheten berichtet, dass er sagte: "Wer Leute nachahmt, gehört zu ihnen." (Berichtet von Ahmad und Abû Dawûd)

 

Deswegen gehört es sich für einen Muslim nicht, die Götzendiener und Frevler nachzuahmen.

 

Nun zum Färben eines Teiles der Haare: Wir haben keinen direkten Beweis für ein Verbot. Wenn darin aber ein Nachahmen der Götzendiener liegen sollte, so wäre es auf Grund der allgemeinen Beweise über das Verbot des Nachahmens der Götzendiener verboten, so wie es schon im obigen Hadîth erwähnt wurde. Soweit wir wissen, ist das Färben eines Teiles der Haare mit verschiedenen Farben eine Handlung der Götzendiener, sogar der verachteten unter ihnen. So ist es verboten, sie darin nachzuahmen.

 

Und Allâh weiß es am besten.

 

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