Wird der Muslim am Jüngsten Tag für seine unislamischen schlechten Gedanken bestraft?
Fatwâ-Nummer: 122740

  • Fatwâ-Datum:15-6-2011
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Frage

Wird der Muslim am Jüngsten Tag für schlechte Gedanken oder das Nachsinnen über Dinge, an die ein Muslim nicht denken darf, bestraft? Ich meine hier bloße Einfälle denen keine Taten folgen. Wird der Muslim auch für seine guten Einfälle oder Absichten belohnt? Wenn man sich zum Beispiel wünscht, eine islâmische Jugendorganisation zur Einladung zum Wege Allâhs zu gründen und am darauf folgenden Tag stirbt. Wird man für diesen Wunsch oder Einfall nach seinem Tod belohnt oder nicht?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken.

Und nun zur Frage:

 

Die Gelehrten haben erwähnt, dass der Mensch nicht für sündhafte Einflüsterungen bestraft wird, solange er sie nicht durchführt oder darüber spricht. Der Prophet hat erklärt, dass Allâh dieser Gemeinschaft Einflüsterungen der Seele verzeigt, solange sie nicht in die Tat umgesetzt werden oder darüber gesprochen wird, wie es in einem Hadith bei Al-Buchârî und Muslim heißt.

 

Dies gilt nur jedoch nur dann, wenn sich diese Einflüsterungen und Gedanken nicht in der Seele einnisten. Wenn sie sich aber festsetzen und sie das Herz ruhigen Gewissens annimmt, dann sind sie verboten und man wird vermutlich dafür bestraft, außer wenn man bereut.

 

In der Sunna wird erwähnt, dass der Muslim, der rechtschaffene Werke beabsichtigt, so belohnt wird wie derjenige, der diese beabsichtigten rechtschaffenen Werke in die Tat umsetzt, oder sich wünschte, diese Werke zu vollbringen. Allâh, der Erhabene, ist allgütig und belohnt die guten Absichten. Er ist auch allvergebend und allverzeihend. Er verzeiht die Einflüsterungen und schlechten Einfälle, die sich nicht in der Seele einnisten und deren Durchführung man nicht beabsichtigt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

 

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