Brustvergrößerung wegen Heirat
Fatwâ-Nummer: 122804

  • Fatwâ-Datum:26-5-2009
  • Bewertung:

Frage

Eine Frau hat Komplexe wegen ihrer Brust, denn sie hat kleine Brüste. Sie denkt, dass sie dadurch nicht heiraten kann. Darf sie einen chirurgischen Eingriff machen lassen, um ihre Brust zu vergrößern?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh dem Herrn aller Welten und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auch seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Diese Frage nach Schönheitsoperationen wird oft in den Massenmedien erwähnt, die immer mehr Wert auf das Äußere legen und den Körper als alleiniges Maß für Schönheit betrachten. Dies führte dazu, dass die Menschen immer weniger mit ihrem Körper zufrieden sind. Manch einer meint, seine Nase sei zu lang, ein anderer wiederum, seine Augen seien zu klein. Doch all dies ist Allâhs Schöpfung. Einige Menschen begeben sich deswegen zum Chirurgen, um ihre Figur zu verschönern. Sie nehmen deswegen heftige Schmerzen und hohe Ausgaben auf sich. Würde jeder mit der Figur und dem Aussehen zufrieden sein, das Allâh ihm geschenkt hat, wäre dieses Problem nicht so verbreitet. Wir haben bereits unter der Nummer 1509 eine allgemeine Fatwâ über Schönheitsperationen erstellt.

 

Über das Liften der Gesichtshaut und über Brustvergrößerungen bzw. -verkleinerungen sagen wir – möge Allâh uns die Wahrheit erkennen lassen: Das Vergrößern oder Verkleinern der Brust zählt zur Veränderung der Schöpfung Allâhs, denn die große oder kleine Brust gilt nicht als angeborener Mangel, dessen Beseitigung nötig wäre, so dass man dessen Beseitigung erlauben könnte. Sie zählt vielmehr zum Streben nach mehr Schönheit und besserer Figur. Allâh, der Erhabene, hat denjenigen verflucht, der so etwas tut, um sein Aussehen zu ändern.

Der Prophet sagte:

"Allâh verflucht die Tätowiererin, und die sich tätowieren lässt, diejenige, die die Augenbrauen auszupft, sowie jene, die der Schönheit willen Zahnlücken feilt. Diese sind es, die die Schöpfung Allâhs verändern." Berichtet von Al-Buchârî und Muslim.

 

Mit dem Liften der Gesichtshaut ist gemeint, die Falten des Gesichts zu beseitigen. Diese Falten enstehen entweder durch das Altern oder durch Krankheit. Wenn sie zur ersten Kategorie gehören, ist ihre Beseitigung verboten, denn sie gilt als Veränderung der göttlichen Schöpfung. Es wird ein größeres Verbrechen und eine noch schlimmere Sünde sein, wenn der Beweggrund dazu Täuschung und Betrug um der Heirat willen wäre. Wenn aber das Liften der Gesichtshaut wegen einer Krankheit gewünscht wird und diese Falten das Gesicht eindeutig verunstalten, gilt dies – Allâh weiß es am besten - als erlaubte Behandlung, um die normale Gestalt des Körpers wiederherzustellen.

 

Allâh weiß es am besten!

 

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