Darf man die Qurân-Ausgabe, die beim Haddsch verteilt wird, kaufen und verkaufen?
Fatwâ-Nummer: 124306

  • Fatwâ-Datum:30-6-2009
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Frage

Während meiner Pilgerfahrt - Allâh sei gepriesen, dass Er mir dies ermöglicht und erleichtert hat! - und im Verlauf meines Besuches in Madîna fand ich eine Kopie der Übersetzung der Qurân-Bedeutung ins Englische, die mir wegen der fließenden Übersetzung und der reichlichen, nützlichen Erklärungen gefiel. Es war aus dem Stempel der Qurân-Ausgabe ersichtlich, dass sie speziell der „Prophetenmoschee“ gestiftet wurde, wie dies der Fall bei den anderen Qurân-Ausgaben in der Moschee ist.
Da mir diese Übersetzung sehr gefiel, suchte ich nach ihr in den Buchhandlungen, fand sie und kaufte sie. Als ich nach Hause zurückflog, dachte ich darüber nach, ob diese Übersetzung verkauft werden darf oder nicht. Denn die Qurân-Ausgaben in den beiden heiligen Moscheen gelten als Geschenk des Königs und sind unverkäuflich. Ist also der Verkauf dieser Qurânausgaben außerhalb der Moschee erlaubt oder nicht? Ich befürchte, dass ich eine aus der Moschee gestohlene Ausgabe gekauft habe. Vielleicht mache ich mir auch über etwas Belangloses Sorgen, aber ich möchte sicher sein.

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Du hast richtig gehandelt, als du keinen Qurân aus der Moschee genommen hast, da es sich um eine Stiftung an die Moschee handelt, die weder mitgenommen noch verschenkt werden darf.

 

Aber die Ausgabe, die du gekauft hast und keinen Hinweis auf eine unverkäufliche Stiftung enthält, darfst du auf jeden Fall kaufen und verkaufen.

 

Die Übereinstimmung der gekauften Qurân-Ausgaben mit denen in der Moschee bedeutet nicht unbedingt, dass erstere aus der Moschee gestohlen wurde. Man geht generell von der Unschuld aus. Im Allgemeinen gilt alles, was auf dem Markt oder in den Buchhandlungen angeboten wird, als käuflich und verkäuflich, solange es keinen Beweis gibt, der das Gegenteil belegt.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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