Staatliche Ermäßigungen für die Pilgerfahrt beanspruchen
Fatwâ-Nummer: 124319

  • Fatwâ-Datum:30-6-2009
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Frage

Mein Vater arbeitet als staatlicher Angestellter. Die staatlichen Angestellten können die Pilgerfahrt mit ermäßigten Kosten vollziehen. Dürfen sie auf diese Weise pilgern oder sollen sie die ganzen Kosten der Pilgerfahrt bezahlen, ohne von dieser staatlichen Unterstützung zu profitieren? Ist das dann als gütige Pilgerfahrt zu betrachten?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Es ist für Angestellte oder Arbeiter unbedenklich, die Vergünstigung zu nutzen, die ihnen die Firma oder der Staat gewährt. Es ist keine Bedingung für die Gültigkeit ihrer Pilgerfahrt, dass sie die ganzen Kosten bezahlen. Es ist auch für den Pilger unbedenklich, von dem Geld zu pilgern, das ihm als Geschenk gegeben wurde o.ä. Man muss also nicht mit selbst verdientem Geld pilgern. Das Wichtigste ist, dass das Geld auf erlaubte Weise erworben wurde.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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