Rechtsnorm für denjenigen, der für seinen toten Freund fastet
Fatwâ-Nummer: 126831

  • Fatwâ-Datum:3-9-2009
  • Bewertung:

Frage

Darf jemand versäumte Fastentage für seinen toten Freund nachholen, ohne jedoch eine bestimmte Anzahl festzulegen, da diese nicht sicher ist?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wisse, liebe Schwester, dass die Gelehrten über das Fasten für den Toten unterschiedlicher Meinung sind. Bei denjenigen, die es gestatten, ist es dann erlaubt, wenn der Verstorbene die Tage hätte nachholen können, dies aber nicht tat. In diesem Falle ist es erwünscht, wenn der Walî für ihn fastet. Mit Walî meinen die Gelehrten - nach der stärkeren Meinung - einen nahen Verwandten. Wenn für ihn indes jemand fastet, der nicht mit dem Verstorbenen verwandt ist, und der Verstorbene ihm dies vor seinem Tod erlaubte, oder wenn es der Walî des Verstorbenen erlaubt, ist das Fasten auch gültig.

 

Fastet der Fremde jedoch ohne Erlaubnis, so sind die Gelehrten in der Gültigkeit des Fastens unterschiedlicher Meinung.

 

Der Imâm An-Nawawî sagt: "Wenn für ihn ein Fremder mit der Erlaubnis seines Walî fastet, ist es gültig, ansonsten nicht."

 

Sollte der Tod infolge einer Krankheit eingetreten und somit ein Nachholen für den Verstorbenen unmöglich gewesen sein, so wird nicht für ihn gefastet.

 

Falls das Fasten gültig ist, soll für ihn die Anzahl der zu leistenden Tage gefastet werden. Kennt man die Anzahl nicht, darf man so viele Tage fasten, bis man davon ausgeht, die Schuld des Toten beglichen zu haben.

 

Und Allâh weiß es am besten.

 

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