Das Urteil über das Fastenbrechen, bevor der Muezzin zum Abendgebet ruft
Fatwâ-Nummer: 126858

  • Fatwâ-Datum:3-9-2009
  • Bewertung:

Frage

In unserer Moschee gibt es einige Brüder, die im Ramadân oder auch außerhalb des Ramadân zehn Minuten vor dem Gebetsruf zum Abendgebet ihr Fasten brechen. Ist das von der Sunna oder nicht? Gibt es eventuell einen authentischen Hadîth diesbezüglich?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Das Fastenbrechen hängt mit dem Sonnenuntergang zusammen und nicht mit dem Gebetsruf des Muezzin. Wenn die Sonne untergegangen ist, darf man sein Fasten brechen, denn Allâh, der Erhabene, sagt: "...und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Dann haltet das Fasten bis zur Nacht!..." (Sûra 2:187)

 

Und auch der Prophet sagte: "Wenn die Nacht von dort hineinbricht, und der Tag nach dort vergeht, und die Sonne untergegangen ist, dann bricht der Fastende sein Fasten." Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.

 

Wenn der Muezzin nach Sonnenuntergang und erst danach zum Abendgebet ruft, dann dürfen die genannten Personen ihr Fasten brechen, wenn sie sicher sind, dass die Sonne untergegangen ist. Es ist sogar erwünscht, weil der Prophet sagte: "Die Menschen sind noch im Guten, solange sie sich mit dem Fastenbrechen beeilen." Überliefert von Al-Buchârî.

 

Wenn also der Muezzin mit Eintritt der Zeit zum Abendgebet ruft, wie es üblich ist, so macht das Brechen vor dem Gebetsruf respektive vor dem Sonnenuntergang das Fasten ungültig. Sollte es sich hierbei um obligatorisches Fasten handeln, gehört diese Tat zu den größten Sünden, und diese Personen müssen Reue zeigen und zu Allâh zurückkehren. Des Weiteren müssen sie die Tage, an denen sie vor Sonnenuntergang ihr Fasten gebrochen haben, nachholen.

 

In der Sunna werden enorme Androhungen überliefert, die derjenige zu befürchten hat, der vor dem Sonnenuntergang sein Fasten bricht. Abû Umâma Al-Bâhilî berichtet, dass der Prophet sagte: "Es kamen zwei Männer zu mir, fassten mich an meinen Oberarmen und brachten mich zu einem unwegsamen Berg und forderten: Steig hinauf! Ich entgegnete: Ich vermag das nicht. Sie erwiderten: Wir werden es dir erleichtern. So stieg ich hinauf, bis ich den Gipfel des Berges erreichte, als ich plötzlich unheilvolle Stimmen hörte. Ich fragte: Was sind das für Stimmen? Sie antworteten: Das ist das Geheul der Höllenbewohner. Dann gingen sie mit mir weiter, bis ich Menschen sah, die an ihren Achillessehnen aufgehängt und deren Kinnbacken zerrissen waren, so dass aus ihnen das Blut floss. Ich fragte: Wer sind diese Leute? Sie sagten: Das sind jene, die ihr Fasten brachen, bevor es ihnen erlaubt war." Überliefert von An-Nasâ`î und Al-Hâkim.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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