Die Herabsendung des edlen Qurâns: Rechtleitung und Gebotenlehre für alle Menschen
Fatwâ-Nummer: 127459

  • Fatwâ-Datum:22-10-2020
  • Bewertung:

Frage

Seit langem beschäftigt mich eine Frage: Der Qurân ist bekanntlich für Menschen und Dschinn herabgekommen. Doch gleichzeitig sieht man bei der Interpretation mancher Verse, dass diese für ganz bestimmte Personen herabgesandt wurden. Gilt ein solcher Vers nur für diese oder für alle Menschen? Ein Beispiel ist das Wort des Erhabenen in der Sûra Al-Burûdsch: „Gewiss, diejenigen, die die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen in Versuchung bringen und hierauf nicht in Reue umkehren, für sie wird es die Strafe der Hölle geben, und für sie wird es die Strafe des Brennens geben“ (Sûra 85:10).
Ein Blick in die Qurânkommentare zeigt mir, dass diese Âya im Zusammenhang mit den „Leuten des Grabens“ herabgekommen ist. Unterdrücker wollten eine Gruppe von gläubigen Männern und Frauen im Feuer töten, sollten diese nicht ihrer Religion entsagen. Wird diese Âya allein auf das damalige Ereignis der „Leute des Grabens“ bezogen, oder bezieht sie sich auf jeden, der Gläubige einer solchen Heimsuchung und Prüfung aussetzt? Ich bitte um eine detaillierte Erklärung. Möge Allâh Sie von den Quellen des Paradiesgartens trinken lassen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Geehrte Schwester, wie du in deiner Frage korrekt angeführt hast, richtet sich die Botschaft Muhammads (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) an die gesamte Menschheit, und der Qurân ist zur Rechtleitung aller vernunftbegabten und vollreifen Wesen herabgekommen – seien es Menschen oder Dschinn. Die Herabsendung aus dem Himmel und die prophetische Rechtleitung sind mit dem Ableben des Gesandten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) an ihr Ende gekommen, bis Allâh die Erde und wer auf ist, erben wird. Nach dem abschließenden Gesandten gibt es keinen weiteren und auch kein neues göttliches Buch. Daher sind alle mit Vernunft begabten Menschen, ungeachtet ihrer Sprache, Hautfarbe und ethnischen Zugehörigkeit, in jedem Zeitalter, das noch kommen mag, und an jedem Ort dieser Welt Adressaten dieses Buches – egal was der jeweilige Ort oder Anlass der Herabsendung gewesen sein mag. Die Gelehrten haben dies mit der folgenden Formulierung bekräftigt: „Die relevante Lehre leitet sich aus dem allgemein Gehaltenen des Textes ab und wird nicht durch einen speziellen Herabsendungsanlass eingeschränkt.“

 

Im Fall des oben erwähnten Verses bedeutet dies, dass jeder, der gläubige Menschen heimsucht und quält und dies nicht bereut, auf ihn die allgemeine Aussage der Âya und ihre Drohung zutrifft. Viele der Scharîa-Normen basieren auf dieser Grundregel. In den Werken der Usûl-Wissenschaft (Ableitung der Normen) wurde dies entsprechend behandelt, da es sich aus dem Verständnis der Prophetengefährten und der rechtschaffenen Vorfahren dieser Umma ableitet. Es stellt somit keinen Grund für Verwirrung oder Zweifel dar.

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs