Muss man auf der Toilette Kopf und Füße bedecken?
Fatwâ-Nummer: 128440

  • Fatwâ-Datum:28-10-2009
  • Bewertung:

Frage

Friede mit euch!
Ich möchte wissen, ob man wirklich Kopf und Füße bedecken soll, wenn man die Toilette betritt.

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Rechtsgelehrten halten es für empfehlenswert, dass man seinen Kopf bedeckt, wenn man sich in einer Toilette o.ä. befindet. Sie zählen das als eine der Benehmensweisen an diesem Ort (Bad, Toilette usw.)

 

Das bestätigt der Hadîth, in dem die Frau des Propheten Â`ischa sagte: "Der Prophet bedeckte immer seinen Kopf, wenn er in der Toilette war." (Al-Baihaqî)

 

Der Gelehrte An-Nawawî bezeichnete diesen Hadith aber als "schwach", Al-Baihaqî fügte hinzu, dass vom Kalifen Abû Bakr überliefert wird, dass er immer seinen Kopf bedeckte, wenn er auf der Toilette war.

 

Diese Überlieferung sei authentisch. Der Gelehrte An-Nawawî sagt in diesem Zusammenhang: "Die Gelehrten sind sich einig, dass man (leicht) schwache, von Schülern der Sahâba überlieferte Hadîthe und Aussagen der Sahâba (Prophetengefährten) trotzdem in Anspruch nehmen, wenn es um Tugenden geht" (Al-Madschmû´, Bd. 2, S. 110)

 

Kein Gelehrter hat unseres Wissens nach behauptet, dass man seinen Kopf auf der Toilette bedecken muss. Wir kennen auch keinen Beweis dafür, dass man die Füße auf der Toilette bedeckt.

 

Es könnte sein, dass man Schuhwerk tragen sollte, damit man sich vor dem Berühren von Schmutz oder Unhygienischem schützt.

 

Allâh weiß es am besten!

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