Der Bedürftige wird nicht durch die Zuwendung eines Anderen zum Haddsch befähigt
Fatwâ-Nummer: 129026

  • Fatwâ-Datum:12-11-2009
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Frage

Ich sehne mich danach, den Haddsch zu vollziehen und bitte Allâh stets, mir die Möglichkeit dazu zu geben. Ich habe den Haddsch niemals zuvor verrichtet und bin dazu derzeit auch nicht in der Lage, weil ich einige Schulden habe. Nach deren Tilgung werde ich ihn aber vollziehen – so Allâh es will. Darf ich das Angebot einer Verwandten ablehnen, den Haddsch teilweise zu bezahlen, weil sie mir ständig Vorwürfe macht und mich belästigt?
Möge Allâh es Ihnen danken und Sie festigen, so dass Sie der Umma helfen!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Wer selbst nicht finanziell dazu in der Lage ist, den Haddsch zu verrichten, der muss auch keine finanzielle Zuwendung annehmen, damit er ihn verrichten kann. Die Gelehrten sagen, dass niemand durch die Zuwendung Anderer für ihn fähig wird, selbst wenn der Geldgeber ein Verwandter, wie etwa sein Vater etc. ist.

Daher braucht der Fragende nicht mit der Spende dieser Verwandten den Haddsch zu vollziehen. Vor allem dann nicht, wenn sie ihn, wie erwähnt, auf Grund dieser Zuwendung belästigt. Diese Art von Menschen üben einen sehr starken Druck auf den Empfänger dieser Zuwendung auf, und Allâh trägt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.

Und Allâh weiß es am besten.

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