Wird derjenige, der den Haddsch beabsichtigt und vor dessen Verrichtung stirbt, dafür belohnt?
Fatwâ-Nummer: 129417

  • Fatwâ-Datum:22-11-2009
  • Bewertung:

Frage

Wird derjenige, der den ihn verpflichtenden Haddsch beabsichtigt, dafür belohnt, auch wenn er vor Anbruch der Haddsch-Zeit stirbt?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Absicht ist von großer Bedeutung und birgt folgenschwere Gefahren. Wenn sie gut ist, erreicht der anbetend Dienende durch sie selbst ohne Umsetzung in die Tat, was andere mit ihren Taten nicht erreichen. Daher heißt es in einem Sprichwort: „Die Absicht des Gläubigen ist besser als seine Tat.“

 

Viele Überlieferungen deuten darauf hin, dass derjenige, der eine Anbetungshandlung aufrichtig beabsichtigt und gegen seinen Willen an deren Verrichtung gehindert wird, die Belohnung der Hingebungsvollen erhält.

 

Allâh, der Hohe und Gewaltige, sagt: „Und wer sein Haus auswandernd zu Allâh und Seinem Gesandten verlässt, und den hierauf der Tod erfasst, so fällt Allâh dessen Belohnung zu.“ (Sûra 4:100).

 

Der Prophet sagte: „Wer Allâh aufrichtig um den Märtyrertod bittet, dem lässt Allâh die Stufe der Märtyrer zukommen, selbst wenn er in seinem Bett stirbt.“ Überliefert von Imâm Muslim.

 

Er sagte zu seinen Gefährten auf dem Rückweg von Tabûk: „Wahrlich! In Madîna befinden sich Leute, die bei jedem Weg, den ihr gegangen seid, und jedem Tal, das ihr durchquert habt, bei euch waren und an eurer Belohnung Anteil hatten.“ Sie fragten: „O Gesandter Allâhs, und sie sind in Madîna?“ Er antwortete: „In Madîna, ein Umstand hielt sie zurück.“ Überliefert von Al-Buchârî nach einer Aussage von Anas und von Imâm Muslim nach einer Aussage von Dschâbir.

 

At-Tirmidhî berichtet in seiner Hadîth-Sammlung Dschâmi´ At-Tirmidhî von Abû Kabscha Al-Anmârî, dass der Prophet sagte: „Das Diesseits ist für vier Personen: Einen anbetend Dienenden, den Allâh mit Vermögen und Wissen versorgt, worauf er darin seinen Herrn fürchtet, seine Verwandtschaftsbande damit pflegt und Allâhs Rechte darin kennt. Dieser hat die beste Stellung. Und einen anbetend Dienenden, den Allâh mit Wissen versorgt hat, aber nicht mit Vermögen. Er hat eine aufrichtige Absicht, er sagt: Wäre ich vermögend, würde ich das tun, was die und die Person tut. Er hat seine Absicht und beide gleichen sich in der Belohnung…“

 

Diese und viele weitere Überlieferungen verdeutlichen, dass jemand, der eine aufrichtige Absicht hatte und gegen seinen Willen an der Verrichtung dieser Tat gehindert wurde, einen ausgiebigen Anteil an der Belohnung hat, entsprechend der Aufrichtigkeit seiner Absicht. Dies schließt jedoch nicht aus, dass derjenige, der durch die Gnade Allâhs diese Tat vollbringen konnte, eine größere und weitreichendere Belohnung erhält. Diese ist eine Gnade Allâhs, die Er gibt, wem Er will.

 

Daraus erschließt sich dir, dass derjenige, der den Haddsch beabsichtigt und danach gegen seinen Willen an dessen Durchführung gehindert wurde, sei es durch die Verhinderung, Makka zu erreichen, oder durch Tod vor Beginn der rituellen Handlungen, sein Bestes gegeben hat und seine Belohnung erhält. Entsprechend seiner Aufrichtigkeit und seines Entschlusses in seiner Absicht bekommt er das gutgeschrieben, was er beabsichtigt hat. Allâh, der Hohe und Erhabene, ist freigebig und großzügig und lässt die Taten derer, die Gutes vollbracht haben, nicht verloren gehen.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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