Das Verrichten einiger Umrundungen der Ka´ba (Tawâf) im zweiten Stock
Fatwâ-Nummer: 129447

  • Fatwâ-Datum:23-11-2009
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Frage

Während dem Pflicht-Tawâf um die Ka’ba musste ich wegen des Menschengewühls die letzten fünf Tawâf-Runden im zweiten Stock verrichten. Ist dann mein Tawâf gültig, obwohl ich den Tawâf nicht von Neuem begann?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

 

Falls du zwei volle Tawâf-Runden, also vom schwarzen Stein beginnend und bei ihm endend, und dann die übrigen fünf Runden im zweiten Stock durchgeführt hast, dann ist dein Tawâf gültig, da die Aufeinanderfolge beim Tawâf lediglich empfohlen ist. Dies meinen viele Rechtsgelehrte, deren Meinung wir uns auch anschließen.

 

Auch diejenigen Gelehrten, die meinen, dass die Aufeinanderfolge beim Tawâf obligatorisch ist, nehmen davon sowohl die kleinen Pausen, als auch die notwendigen Pausen aus. Die Pause, die du beim Tawâf gemacht hast, gehört entweder zur ersten oder zur zweiten Art: Dein Tawâf ist gültig.

 

Und Allâh weiß es am besten.

 

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