Verweilen in Minâ: Bedeutung, Rechtsnorm und Regeln
Fatwâ-Nummer: 129483

  • Fatwâ-Datum:23-11-2009
  • Bewertung:

Frage

Was bedeutet das Verweilen in Minâ? Ist es nur das Übernachten? Oder sollte man sich damit beschäftigen, Allâhs zu gedenken, den Qurân zu lesen und in der Nacht zu beten?
Gibt es bestimmte Riten für das Verweilen in Minâ? Wie tat der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, als er sich in Minâ aufhielt?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Gelehrten sind übereinstimmend der Meinung, dass das Verweilen in Minâ in der Nacht des neunten Dhû Al-Hiddscha empfohlen ist. Den Konsens, dass dies keine Pflicht ist, überlieferte Ibn Qudâma.

 

In den drei Nächten nach dem Opferfest ist es - nach überwiegender Meinung - aber obligatorisch. Das Verweilen in Minâ heißt, dass man den größten Teil der Nacht in Minâ verbringt. So stellte es der Hadîth-Gelehrte Ibn Hadschar fest.

 

Wer also von Einbruch der Nacht bis nach Mitternacht in Minâ verbleibt, dessen Verbleiben ist angenommen. Verbleiben heißt nicht unbedingt Schlafen, sondern während dieser Zeitspanne dort zu verweilen.

 

In diesem Zusammenhang wurde überliefert: Nachdem der Prophet für gewisse Zeit in Makka verblieben war und am Opfertag den Tawâf Al-Ifâda vorgenommen hatte, kehrte er nach Minâ zurück, wo er an drei aufeinander folgenden Tagen nachmittags die Dschamarât (Steinsäulen) bewarf und dort übernachtete. Dies dauerte solange, bis er nach Makka aufbrach, um den Tawâf Al-Wadâ' (Abschieds-Tawâf) zu verrichten.

 

Es ist vom Propheten nicht bekannt, dass er während des Aufenthalts in Minâ auf bestimmte Bittgebete oder Gebete bedacht war. Man weiß von ihm aber, dass er niemals des Gedenken Allâhs überdrüssig wurde. `Âischa berichtete, dass er zu jeder Zeit und in allen Situationen Allâhs zu gedenken pflegte. (Muslim)

 

Die drei Tage der Dschimâr-Bewerfung sollte man alle zum Gedenken Allahs bestimmen, und zwar aus Befolgung des Qurân und der Sunna: Allâh sagt: ,,Und gedenkt Allâhs während einer bestimmten Anzahl von Tagen!“ (Sûra 2:203). Ibn Abbâs meinte dazu: „Mit diesen Tagen sind die Taschrîq-Tage (die drei Tage nach dem Fest) gemeint.“ In einer prophetischen Überlieferung heißt es: „Die Tage in Minâ sind für Essen, Trinken und Allâhs Gedenken bestimmt.“ (Muslim)

 

Wer also den größten Teil der Nacht in Minâ verbringt, kommt somit der Pflicht nach, auch wenn er weder zusätzliche Gebete verrichtet, noch Allâhs gedenkt, noch den Qurân rezitiert.

 

Es ist aber zu jeder Zeit empfohlen, vor allem an diesen Tagen, zusätzliche Gebete zu verrichten, Allâhs zu gedenken und den Qurân zu rezitieren. Gerade für einen Pilger ist es besonders angebracht, diese Chance zu nutzen und sich an die zusätzlichen Anbetungshandlungen zu halten. Vielleicht trifft er auf Allâhs Wohlwollen.

 

Allâh weiß es am besten.

 

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