Der zum Opfern bestimmte Schafbock ist am Horn beschädigt
Fatwâ-Nummer: 129508

  • Fatwâ-Datum:23-11-2009
  • Bewertung:

Frage

Ich möchte einen Schafbock als Opfer schlachten, dessen Hörner aber beschädigt sind. Gilt dann dieser Schafbock als angenommenes Opfer?
Vielen Dank!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die meisten Rechtsgelehrten sind der Meinung, dass ein beschädigtes Horn ein Opfertier nicht beeinträchtigt, auch wenn es zur Hornblutung führt.

 

Diese Meinung bestätigen wir auch, denn die Sunan-Bücher besagen, dass ´Alî Ibn Abû Tâlib zu Hadschiyya Ibn ´Adî sagte: „Eine Kuh gilt als Opfer für sieben Personen.“ ,,Und wenn sie kalbt?“ fragte Hadschiyya Ibn ´Adî. „Dann schlachte ihr Kalb auch mit!“ erwiderte ´Alî. „Und wenn es hinkte?“ fragte er weiter. „Das macht doch nichts, insofern es dazu fähig ist, zum Schlachtplatz zu laufen“ gab ´Alî zur Antwort. „Und wenn es an den Hörnern beschädigt wäre?“ fragte er erneut. „Das macht auch nichts. Der Prophet gebot, dass wir uns lediglich um die Bewahrung der Augen sowie der Ohren der Schlachttiere bemühen.“, antwortete er.

 

An-Nawawî meint, dass ein Opfertier mit beschädigten Hörnern oder sogar ohne Hörner als Opfer tauglich ist, egal ob es am Horn blutet oder nicht. Al-Qaffâl meinte seinerseits, dass ein derartig beschädigtes Tier als Opfer tauglich ist, solange sein Fleisch von diesem Makel nicht beschädigt wird.

 

Schön wäre es aber, wenn das Opfertier gesunde Hörner hat, weil der Prophet zwei Schafböcke mit gesunden Hörnern zum Opfern schlachtete und Ibn ´Abbâs den 32. Vers der 22. Sûra “Und wenn einer die Riten Allahs hoch ehrt, so ist es vom Fürchten Allahs in den Herzen“ wie folgt kommentiert: „Hoch ehren heißt deren Auslese.“ [beispielsweise das Schlachten makelloser Tiere]

 

Allâh weiß es am besten.

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