Wer verwaltet das Vermögen der Frau? Wie entstand die muslimische Gemeinde in Finnland? Und wie lautet die Fortsetzung des Hadîthes: "Schwört nicht bei Allâh und schwört nie, es sei denn....."
Fatwâ-Nummer: 134137

  • Fatwâ-Datum:8-4-2010
  • Bewertung:

Frage

Wer ist verpflichtet, den Umgang einer Frau mit deren Eigentum zu kontrollieren?
Wie ist die islâmische Gemeinde in Finnland entstanden?
Wie lautet die Fortsetzung des Hadîthes: "Schwört nicht bei Allâh und schwört nie, es sei denn....."

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn eine Frau frei und handlungsfähig ist, hat sie das alleinige Verfügungsrecht über ihr Eigentum innerhalb des islâmischen Rahmens, wie sie es will. Niemand muss sie dabei überwachen.

 

Eine Handlungsunfähige, die nicht mit Geld umgehen kann, oder eine Geistesgestörte, soll entmündigt werden, so dass sie nicht über ihr Eigentum verfügen kann, wie sie will. Ihr Vormund, wie z.B. ihr Vater, übernimmt die Verwaltung ihres Eigentums, sodass sie daraus Nutzen ziehen kann. Wenn sie verheiratet ist, übernimmt ihr Mann die Vermögensverwaltung.

 

Wir wissen nichts über die Entstehung der muslimischen Gemeinde in Finnland.

Was den erwähnten Hadîth betrifft, haben wir keinen Hadîth mit dem zitierten Wortlaut gefunden, hingegen folgenden Hadith: „Schwört nicht bei euren Vätern, Müttern noch Götzen! Schwört nicht bei Allâh, es sei denn, ihr seid aufrichtig.“ Überliefert von Abû Dawûd und An-Nasâ`î.

 

Allâh weiß es am besten.

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