Mitbewohner kontaktiert Dschinn
Fatwâ-Nummer: 134444

  • Fatwâ-Datum:18-4-2010
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Frage

Ich wohne mit einem Menschen, der behauptet, ihn besuchten einige überirdische Lebewesen, die ihm von vielen Dingen berichteten. Er arbeitet im Dienst bestimmter Personen, das heißt, er spricht einige Bittgebete für sie, die ihnen einige ihrer Angelegenheiten erleichtern. Das Erstaunliche ist, dass dieser Mensch gar nicht religiös ist. Zudem versucht er, den Menschen die Zukunft vorauszusagen. Ist es möglich, dass dieser Mensch Dschinn treffen kann? Und welche Dschinn? Er behauptet sogar, dass die Dschinn, die er trifft, den Qurân mögen. Wenn das stimmt, warum erlauben sie ihm dann, von der Zukunft, die nur Allâh kennt, zu erzählen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Es ist offensichtlich, dass dieser Mensch, wenn er wirklich nicht religiös sein sollte, Kontakt mit den Dschinn (oft mit Geistwesen übersetzt) hat, die ihn etwas von der Zukunft berichten. Oft haben die Dschinn Gefallen an derartigen Menschen, weil sie Sünden oder sogar Unglauben begehen, und so helfen diese Dschinn ihnen. Im Qurân heißt es: „Und an dem Tag, da Er sie alle versammelt: „O Gesellschaft der Dschinn! Viele Menschen habt ihr verführt.“ Und ihre Schützlinge unter den Menschen sagen: „Unser Herr, wir haben voneinander Vorteil genossen und haben nun unsere Frist erreicht, die Du uns gesetzt hast.“ (Sûra 6:128)

 

Du musst diesem Mann also aufrichtig raten und an Allâh erinnern und auch an die schlechten Folgen seiner Verhaltensweise. Sogar wenn er ein gutes Gewissen und einen guten Willen hat, so haben ihn doch die Dschinn verführt. Hört er trotz Ermahnung nicht damit auf, sollte man seine Beziehung zu ihm abbrechen und die Menschen vor ihm warnen. Seine Behauptung, dass ihn Dschinn ansprächen, ist entweder eine Verführung der Dschinn oder eine Lüge von ihm.

 

Allâh weiß es am besten!

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