Urteil über jemanden, der am Fastentag bis zum Ende des Gebetsrufes zum Morgengebet etwas trinkt.
Fatwâ-Nummer: 135170

  • Fatwâ-Datum:4-5-2010
  • Bewertung:

Frage

Ich habe einen Freund, der während des Gebetsrufs zum Morgengebet aufstand, genauer gesagt am Ende des Gebetsrufes. Dies geschah im Monat Ramadân. Er verspürte ein starkes Brennen im Hals und meinte, er müsse unbedingt etwas trinken. Dann trank er, bis sein Durst gestillt war.
Meine Frage lautet:
Ist sein Fasten ungültig, und ist der weiße vom schwarzen Faden am Ende des Gebetsrufes zu erkennen?
Und meine zweite Frage lautet:
Wenn sein Fasten ungültig ist, was muss er dann tun?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Die Zeit, ab der es verboten ist zu essen, beginnt ab dem Morgengrauen, wenn sich das Tageslicht rechts und links am Horizont ausbreitet. Wenn dein Freund also nach der Vergewisserung, dass die Zeit des Morgengebets eingetroffen ist, etwas isst, dann ist sein Fasten ungültig.

 

Das gilt auch, wenn der Gebetsrufer vertrauenswürdig und bekannt dafür ist, dass er immer pünktlich zur Zeit des Morgengebets zum Gebet ruft. So muss er also diesen Tag nachholen. Wenn er sich aber nicht sicher ist, ob er vor der eigentlichen Zeit des Morgengebets getrunken hat oder danach, oder wenn der Gebetsrufer vor der eigentlichen Zeit zum Gebet ruft, so ist sein Fasten gültig.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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